Angst und Schrecken verbreitet
Teenies schossen in Reutlingen mit Softairwaffen
Drei Jugendliche müssen sich wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz verantworten, weil sie am Montagabend mit Softairwaffen in der Öffentlichkeit geschossen haben.
Reutlingen. Ein Zeuge hatte kurz vor 22.30 Uhr der Polizei gemeldet, dass Jugendliche in einer Tiefgarageneinfahrt in der Bismarckstraße mit Waffen schießen. Die Beamten trafen zwei 15- und einen 16-Jährigen an, die einräumten, in der Tiefgarage gegen eine Wand geschossen zu haben. In ihren Rucksäcken fanden die Polizisten insgesamt drei Softairwaffen, die wie Maschinenpistolen aussahen. Dazu noch Munition, einen Schalldämpfer und ein Zielfernrohr. In der Bauchtasche seines Kapuzenpullovers wurde bei dem 16-Jährigen außerdem eine Softairpistole aufgefunden.
Nur Erwachsene dürfen Softairwaffen erwerben, das Führen in der Öffentlichkeit ist aber ebenso verboten wie das Schießen. Die Jugendlichen werden bei der Waffenbehörde der Stadt Reutlingen wegen der Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz angezeigt. Die Polizei weist darauf hin, dass gerade Jugendliche nicht bedenken, dass die Waffen aus der Ferne nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind und ein Auftreten in der Öffentlichkeit Angst und Schrecken verbreitet.