Tübingen/Ofterdingen

Amtsgericht: Tatort war die Burghof-Halle

Ein Mann muss wegen eines Abwehrschlags mit Bierflasche eine Geldstrafe zahlen.

01.10.2019

Von Dorothee Hermann

Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall verurteilte das Amtsgericht Tübingen am Montag einen 30-Jährigen aus einer Schönbuchrandgemeinde. Der gelernte Maler und Lackierer, der als Spritzlackierer in der Industrie arbeitet, muss eine Geldstrafe von 90Tagessätzen zu jeweils 50 Euro bezahlen. Bei einer Fasnetsfeier in der Ofterdinger Burghof-Halle am 20. Februar 2019 hatte d...

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Erstellt:
01.10.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 18sec
zuletzt aktualisiert: 01.10.2019, 01:00 Uhr

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