Urteil zum Überfall auf ein Mädchen bei Hirschau

Täter muss 5 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis – mit Vorbehalt der Sicherungsverwahrung

Im Juni 2017 überfiel ein 37-Jähriger eine Zehnjährige auf dem Radweg beim Hirschauer Friedhof. Er zerrte sie vom Rad und berührte sie unsittlich. Das Tübinger Landgericht verurteilte ihn nun wegen schwerer sexueller Nötigung und Missbrauch von Kindern sowie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl zu 5 Jahren und 9 Monaten Gefängnis und ordnete an, dass eine anschließende Sicherungsverwahrung geprüft werden muss.

23.01.2018

Von Jonas Bleeser

Überfall auf Kind: Gericht verhängt Sicherungsverwahrung
© ST 03:13 min
Der Mann, der bei Hirschau eine Zehnjährige überfiel, muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Tübinger Landgericht verhängte zusätzlich Sicherungsverwahrung.

Der Fall sorgte im vergangenen Sommer für großes Aufsehen in der Region: Auf dem Radweg von Tübingen nach Hirschau hatte ein Mann am 22. Juni eine damals zehnjährige Schülerin überfallen. Sie war gegen 15.40 Uhr mit dem Rad auf dem Heimweg gewesen, als ihr der 37-Jährige kurz vor dem Ortseingang beim Parkplatz am Friedhof entgegenkam. Er rammte sie mit seinem Rad, anschließend zog er das Kind zwei Meter weit zu einem Haufen mit gemähtem Gras an einem überhängenden Gebüsch. Dort legte er sich auf das laut um Hilfe schreiende Kind und berührte sie über der Kleidung mit Händen und Gesicht am Unterleib. Zeugen kamen dem Kind zu Hilfe und zogen den Angreifer weg. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Polizei fand dann ein langes Ausbeinmesser in seiner Hose.

Der Angeklagte war 2014 über Italien nach Deutschland gekommen. Gültige Papiere hatte er keine. Er gibt an, Syrer zu sein und ist mittlerweile als Flüchtling anerkannt. Bereits kurz nach seiner Ankunft in Deutschland wurde er straffällig und verbüßte bereits eine Haftstrafe wegen Diebstählen und Raubdelikten. Auch wegen sexueller Belästigung wurde er bereits verurteilt.

Der psychiatrische Gutachter stellte fest, dass der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Persönlichkeitsstörung hat. Der Gutachter hält den 37-Jährigen gleichwohl für voll schuldfähig. Der hatte die Vorwürfe zwar über seinen Verteidiger eingeräumt, aber weder Einsicht noch Reue gezeigt.

Die Anklage warf dem 37-Jährigen neben einer Sachbeschädigung und Ladendiebstahl wegen des Überfalls auf das Mädchen sexuelle Nötigung und Missbrauch von Kindern vor. Die Staatsanwältin fordert 6 Jahre und 4 Monate Haft. Da der Mann ein Hangtäter sei und weiterhin eine Gefahr darstelle, müsse im Urteil festgeschrieben werden, dass nach der Haft die Verhängung von Sicherungsverwahrung geprüft werden muss. Die Nebenklage, die die Familie des Opfers vertritt, schloss sich dem an. Der Pflichtverteidiger des Mannes beantragte eine Strafe von unter 5 Jahren Haft.

Die Richter entschieden auf 5 Jahre und 9 Monate Jahre Gefängnis. Anschließend muss geprüft werden, ob der Mann wegen möglicherweise anhaltender Gefährlichkeit in der Sicherungsverwahrung bleiben muss.

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

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Erstellt:
23.01.2018, 17:16 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 23.01.2018, 17:16 Uhr

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