Vorige Woche verurteilte das Tübinger Landgericht vier junge Männer (davon drei Heranwachsende) zu hohen Haftstrafen, weil sie gemeinsam eine Studentin vergewaltigten. Der Prozess war komplett nicht öffentlich. Noch Tage später erreichten uns Anfragen aus der Leserschaft: Wieso nicht öffentlich? Unter welchen Umständen ist das möglich? Wir sprachen mit Landgerichtspräsident Reiner Frey. TAGBLATT...
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