Schöffengericht

Suizidfahrt als versuchte Tötung auf Verlangen

Vergleichsweise milde Bewährungsstrafe in einem tragischen Fall von der Schwäbischen Alb.

19.04.2018

Von Matthias Reichert

Suizid zu verüben, ist nicht strafbar. Anders sieht es freilich aus, wenn man jemandem dabei unterstützt – dann ist das womöglich Tötung auf Verlangen. Ein solcher Fall hat gestern das Reutlinger Amtsgericht beschäftigt. Zwei junge Frauen von der Schwäbischen Alb hatten Probleme. Die jüngere, damals 18 Jahre alt, war schon in der Schule gemobbt worden. Dann hatte sie Stress mit den Eltern. Die Äl...

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