Kartellamt schlägt im Wald ein

Struktur des Kreisforstamts soll stark verändert werden/Kämmerer wird Holzverkäufer

Das Kreisforstamt muss um seine bisherige Struktur fürchten: Sowohl die neue Landesregierung als auch das Bundeskartellamt wollen den Zuschnitt dieser Ämter stark verändern. Das Landratsamt ist davon gar nicht angetan.

18.08.2016

Von Thomas de Marco

Kreis Reutlingen. Bisher gibt es für die Waldgebiete im Landkreis ein Einheitsforstamt, das die Wälder von Land, Kommunen und Privatleuten betreut. Das umfasst hoheitliche Aufgaben wie Wege anlegen oder Stellungnahme zur Genehmigung von Windparks sowie andrerseits wirtschaftliche Funktionen wie Holzverkauf und Beforstung. Doch nun ist diese Struktur in Gefahr.

Denn aus dem Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist herauszulesen, dass Baden-Württemberg seinen Staatswald in Eigenregie übernehmen und als Anstalt öffentlichen Rechts führen will. Das könnte rund 50 der insgesamt 93 Mitarbeiter des Kreisforstamts mit Sitz in Münsingen betreffen, sagt Verwaltungsdezernent Gerd Pflumm vom Landratsamt. Denn etwa 30 Waldarbeiter und 20 Förster sind bisher im Kreisforstamt für die 9500 Hektar Staatswald im Landkreis zuständig. Dieser macht 22 Prozent der Waldflächen im Landkreis aus. Die Waldarbeiter, die im kommunalen Forst eingesetzt werden, sind bei den jeweiligen Kommunen angestellt.

Während die geplante Strukturänderung eine Effizienzsteigerung fürs Land bedeuten könnte, befürchtet Pflumm den Verlust der Vorteile des Einheitsforstamts. „Wir sind nicht begeistert. Bisher haben wir alles in einer Hand, das ergibt Synergie-Effekte.“ Auch wenn der Koalitionsvertrag bisher nur eine Absichtserklärung bedeute, habe das Landratsamt die möglicherweise betroffenen Mitarbeiter bereits informiert.

Sehr viel konkreter ist die Bedrohung der bisherigen Forstverwaltung durch das Bundeskartellamt, das nach einer Klage der Sägewerks-Industrie 2002 aktiv geworden ist. In dem Verfahren gegen das Land wird moniert, dass der gebündelte Verkauf von staatlichem, kommunalen und privatem Holz als Vertriebskartell zu sehen sei, das die Preise diktieren könne.

Das Land klagt nun zwar gegen diese im vergangenen Jahr erlassene Entscheidung. Doch bei einer mündlichen Verhandlung Anfang Mai vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde deutlich, dass dieses Gericht bei seinem Urteil am Jahresende wohl der Ansicht des Kartellamts folgen dürfte.

Um sicher zu gehen, dass keine Entschädigungs-Forderungen auf das Landratsamt zukommen, ist deshalb Kreiskämmerer Wolfgang Klett zum kommunalen Holzhändler geworden: Am 1. September 2015 hat der Kreistag eine Holzverkaufsstelle beschlossen, die räumlich und organisatorisch vom Kreisforstamt getrennt ist. Bis Ende Mai diesen Jahres hat Klett mit dieser Verkaufsstelle über 30 000 Festmeter Holz aus kommunalem und privatem Wald verkauft mit einem finanziellen Volumen von zwei Millionen Euro. Das Kreisforstamt verkauft dagegen weiterhin das Holz aus dem Staatswald.

Verwaltungsdezernent Pflumm wertet die Entscheidung des Kartellamts als Misstrauenvotum gegen das bisherige Modell: Die Kartellwächter gingen davon aus, dass der Wald lediglich eine Produktionsstätte für noch nicht gesägte Bretter sei, „der Daseinsvorsorge, Ökologie oder dem Bildungsaspekt wird diese Sichtweise allerdings nicht gerecht.“

Die im vergangenen Jahr eingerichtete Verkaufsstelle gilt als Übergangsmodell. Denn es sei zu befürchten, dass dem Kartellamt die Trennung in einen staatlichen Holzverkauf auf der einen Seite und kommunalen sowie privaten auf der anderen Seite nicht ausreiche. „Eine vollständige Zerschlagung des Einheitsforstamts droht“, sagt Pflumm.

Deshalb hat das Forstamt die Mitarbeiter informiert und hält sie weiterhin auf dem Laufenden. „Es war wichtig, dass wir ihnen signalisiert haben, dass wir uns jetzt schon Gedanken machen. Das trägt zur Beruhigung bei“, betont Pflumm. Oberstes Ziel sei, die Mitarbeiter auch in Zukunft sinnvoll und wirtschaftlich zu beschäftigen – mit oder, was wahrscheinlich ist, ohne Verantwortung für den Staatswald.

Das Forstamt als Vertriebskartell?

Das Bundeskartellamt stuft den gebündelten Holzverkauf aus staatlichem, kommunalen und privatem Wald durch Einheitsforstämter als Vertriebskartell ein, das die Preise diktieren könne. Tätig geworden ist das Kartellamt 2002 nach einer Beschwerde der Sägewerksindustrie. Die habe teilweise aber auch gemerkt, dass es vielleicht doch nicht so günstig für sie wäre, wenn sie künftig mit mehreren Holzverkäufern verhandeln müssten, sagt Reutlingens Verwaltungsdezernent Gerd Pflumm. Doch nun ist das Kartellamt schon aktiv.