Tübingen

Stocherkahn-Unfall: Städtische Aufarbeitung im Gange

Die Stadtverwaltung hat sich zur Havarie des Stocherkahns geäußert. Nicht ausgeschlossen ist eine Pflicht zur Mitnahme von Schwimmwesten.

12.08.2021

Von itz

Das Neckar-Stauwehr in Tübingen mit dem Triebwerkskanal im Vordergrund, in den der Stocherkahn noch hineinmanövriert werden konnte. Bild: Moritz Hagemann

Das Neckar-Stauwehr in Tübingen mit dem Triebwerkskanal im Vordergrund, in den der Stocherkahn noch hineinmanövriert werden konnte. Bild: Moritz Hagemann

Nach dem Beinahe-Unglück am vergangenen Sonntag hat sich nun auch die Stadtverwaltung geäußert, die „von einem tragischen Unfall“ ausgeht, wie Sprecherin Nicole Romey auf Nachfrage mitteilt. Man sei gerade dabei, alle Fakten zusammenzutragen, die Geschehnisse etwa mit der Feuerwehr zu bewerten und will „gegebenenfalls neue Regeln“ aufstellen: „Eine Pflicht zum Tragen von Schwimmwesten nehmen wir mit in die Gespräche“, sagt Romey.

Da die Betreiberinnen und Betreiber bereits jetzt dafür sorgen müssten, ihre Kähne nur Personen zu überlassen, „die zuverlässig sind, die einschlägigen Regeln kennen und ausreichende Fähigkeiten haben, einen Stocherkahn zu führen“, gewähren die Regeln laut der Verwaltung bereits, dass nur ausgebildete Personen die Boote fahren dürfen.

Im Gefahrenbereich vor dem Stauwehr, den Schilder an beiden Ufern markieren, dürfen Fahrzeuge ohne Triebkraft – etwa Stocherkähne – laut der Gewässerordnung gar nicht fahren. Ein Seil, wie es früher einmal vor dem Stauwehr für Notfälle über den Fluss gespannt war, habe „diverse Probleme mit sich gebracht“, so Romey. Bei einem zu hohen Pegel konnte sich demnach Unrat sammeln und es wurde selbst zur Gefahrenquelle.

Apropos Pegel: Unbeantwortet ließ die Stadt Fragen zur Hochwasser-Thematik, die sich vor allem auch aufgrund der jüngeren Unwetter stellen. In der Stocherkahn-Satzung ist verankert, dass bei Hochwasser nicht gefahren werden darf. Wann aber ist dieser Punkt erreicht? Definiert ist das nicht, einen offiziellen Pegelmesser gibt es in Horb und Kirchentellinsfurt, nicht aber in Tübingen. Eine Faustregel ist laut DLRG: Beträgt der Pegel in Horb einen Meter oder mehr, sollte man in Tübingen nicht ins Wasser.