Unser Ort des Tages

Stiftskirchentreppensitzen ist nicht verboten

In Rom muss ein Ordnungsgeld berappen, wer sich auf die Spanische Treppe setzt. Im Gegensatz zu Tübingen.

14.08.2019

Von Ulla Steuernagel

Bild: Ulla Steuernagel

Bild: Ulla Steuernagel

In Wiederholungsfällen kann ein solches Platznehmen durchaus mit einem Essen in einem Sterne-Restaurant mithalten und bis zu 400 Euro kosten. Wenn der Tübinger Gemeinderat eine ähnliche Regel für den Holzmarkt durchsetzen würde, könnte die Stadt angesichts der vielen Treppenbesetzer reich werden. Sie würde es aber nicht, sondern stattdessen jede Menge Ärger bekommen.

Die römischen Ordnungshüter stoßen, wenn sich jemand auf die Steinstufen setzen will, einen durchdringenden Trillerpfeifton aus. Allein dadurch wären die Anwohner schon extrem genervt. Und die nachtaktiven Stadt-User würden sich sicher nicht so leicht verscheuchen lassen wie die Touristen in Rom. Tübingen ist außerdem nicht Rom. Man sollte hier die Stiftskirche im Dorf lassen. Interessant ist auch, wie es kam, dass sich der Nachtbetrieb vom Marktplatz hin zum Holzmarkt verlagert hat. Vielleicht weil die Stiftskirchentreppe ein Arena-Gefühl produziert. Man fühlt sich wie in einem geradegebogenen Amphitheater, in dem man von allen Plätzen gute Sicht auf das Geschehen hat.