Frommenhausen

Steinbruch-Erweiterung ist genehmigt – Hirrlingen will klagen

Die Bau-Union kann nun das Abbau-Gelände in Frommenhausen in Richtung Süden um 4,4 Hektar erweitern.

18.09.2023

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Der Steinbruch Frommenhausen, von der nördlichen Abbruchkante aus gesehen. Archivbild: Philipp Koebnik

Der Steinbruch Frommenhausen, von der nördlichen Abbruchkante aus gesehen. Archivbild: Philipp Koebnik

Die Erweiterung des Steinbruchs der Firma Bau-Union in Frommenhausen ist genehmigt. Das teilte das Landratsamt Tübingen mit. Die Bau-Union betreibt in Frommenhausen einen Steinbruch zur Kalksteingewinnung. Die Bauindustrie verwendet den durch Sprengungen gewonnenen Kalkstein als Schottermaterial. Im Jahr 2021 hat das Unternehmen beim Landratsamt Tübingen als zuständiger Behörde einen Antrag auf Erweiterung um 4,39 Hektar in Richtung Süden beantragt. Für die Erweiterung ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung notwendig, die das Landratsamt Tübingen nach umfangreicher Prüfung nun am 13. September 2023 erteilt hat.

Damit können die Betreiber laut Landratsamt für einen Zeitraum von acht bis zwölf Jahren zusätzliches Gestein abbauen. Nach dieser Zeit muss der Bereich der genehmigten Erweiterung wieder mit unbelastetem Bodenmaterial aufgefüllt werden, so dass die vormals landwirtschaftlichen Flächen auch wieder als solche genutzt werdenkönnen.

Im Zuge des Genehmigungsverfahren wurde neben den anzuhörenden Behörden und Verbänden auch die Bevölkerung eingebunden. Eingegangene Einwendungen wurden im Verfahren intensiv geprüft. Um eine umfassende Transparenz sicher zu stellen, wird auch die Genehmigung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt, teilt das Landratsamt mit.

Der Ort und Öffnungszeiten der Auslegungsstellen werden noch bekanntgegeben. Die Auslegung beginnt am Mittwoch, 27.September, und dauert zwei Wochen.

Hirrlingen will dagegen klagen

Am Abend meldete sich Hirrlingens Bürgermeister Simon König per Pressemittelung zu Wort und kündigte an, gegen die Erweiterungsgenehmigung rechtlich vorzugehen. Die Erteilung durch das Landratsamt sei „natürlich ein starkes Stück, war aber zu befürchten“. Ein Steinbruch-Ausbau habe wesentliche Auswirkungen „auf die Verkehrs-, Lärm- und Staubbelastung“ entlang der Hirrlinger Zufahrtsstraßen.

Mit dem Anwalt der Kommune will er nun genau hinschauen, wie die Genehmigung begründet ist, sie auf mögliche Einwände prüfen – und dann dagegen klagen. Die Gemeinde Hirrlingen sei nicht prinzipiell gegen die Erweiterung: Das Problem seien das Ausmaß und die Folgen für die Hirrlinger Bevölkerung. Eine „maximale Ausschlachtung des Steinbruchs in der kürzest möglichen Zeit“, das sei für ihn nicht mit Nachhaltigkeit und Naturschutz vereinbar, findet König.