Starzachs Höhenflur bereinigt

Neuordnung Allerdings muss der neue Rechtszustand im 2000 Hektar großen Gelände erst noch in den Dokumenten eingetragen werden.

14.08.2019

Von ST

Volker Eckhold und Meinrad Koch, Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft, setzen einen alten Grenzstein neu. Bild: Jochen Korneck

Volker Eckhold und Meinrad Koch, Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft, setzen einen alten Grenzstein neu. Bild: Jochen Korneck

Im Flurbereinigungsverfahren Starzach (Höhengemeinden) ist ein entscheidender Verfahrensabschnitt erreicht. Im gesamten, etwa 2000 Hektar großen Flurbereinigungsgebiet ist der im Flurbereinigungsplan geregelte so genannte neue Rechtszustand eingetreten. Das bedeutet, dass für die meisten der knapp 1000 Verfahrensteilnehmer/innen die Flurbereinigung vor Ort beendet ist. Der bisherige Rechtszustand der etwa 7800 Flurstücke im alten Bestand wurde mit dem Stichtag 11. Juni 2019 unrichtig. Somit sind auch alle öffentlichen Bücher wie Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis oder Wasserbuch unrichtig geworden. Als Nächstes veranlasst die Untere Flurbereinigungsbehörde die Berichtigung dieser Bücher. Bis dahin können Auskünfte dort unter der Rufnummer 0 71 21 / 480-3091 eingeholt werden.

Auch die Vermessungsarbeiten sind fast beendet. Im Laufe des Flurbereinigungsverfahrens wurden im Zuge der Neueinteilung der Fläche auch Gemarkungs-, Gemeinde-, Kreis- und Regierungsbezirksgrenzen angepasst und in der Örtlichkeit vermarkt. Zwischen Wachendorf und Bierlingen wurden zwei sichergestellte alte Gemarkungsgrenzsteine an geeigneter Stelle wieder gesetzt. Ein weiterer fehlender Grenzstein zwischen dem Landkreis Tübingen und dem Zollernalbkreis soll neu beschafft, mit Inschriften versehen und an historischer Stelle gesetzt werden. In Felldorf soll noch das Portal des Fischhäusles saniert werden, sodass dieses Kleindenkmal in der landwirtschaftlichen Flur erhalten bleibt.

Das Flurneuordnungsverfahren Starzach (Höhengemeinden) hat die Zusammenlegung des stark zersplitterten Grundbesitzes zu gut bewirtschaftbaren Flächen und den bedarfsgerechten Ausbau des Wegenetzes, das auch gut als Radwegnetz genutzt werden kann, zum Ziel. Alle Informationen dazu gibt es unter www.kreis-tuebingen.de unter dem Suchbegriff „Flurbereinigung“. Dort sind auch Informationen zu den Aufgaben der Flurneuordnungsbehörde und eine Übersicht über aktuelle Verfahren im Kreis Tübingen zu finden.

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Erstellt:
14.08.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 48sec
zuletzt aktualisiert: 14.08.2019, 01:00 Uhr

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