Tübingen · Energie

Stadtwerke Tübingen: Steuersenkung geht an die Verbraucher

Die Stadtwerke geben die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme rückwirkend an ihre Kunden weiter.

14.10.2022

Von ST

Als Teil des Entlastungspakets drei haben Bundesregierung und Bundesrat am 7. Oktober die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf sieben Prozent rückwirkend ab dem 1. Oktober auf den Weg gebracht. Die Stadtwerke Tübingen (SWT) geben die Absenkung auf alle Erdgaslieferverträge sowie Fernwärmelieferungen (Tübingen und Dettenhausen) rückwirkend zum 1. Oktober direkt an die Kundinnen und Kunden weiter. Darüber informierten die Stadtwerke am Donnerstag.

„Jede Form der Einsparung hilft“

Bei Bestandsverträgen berücksichtigen die SWT die bruttopreismindernde Senkung in der Jahresabrechnung. In Neuverträgen ist die Mehrwertsteuersenkung seit Oktober direkt enthalten. Schriftlich informiert werden die Kundinnen und Kunden darüber aber nicht.

Für die Fernwärmelieferungen in Tübingen und Dettenhausen wird die Umsatzsteuer grundsätzlich ab dem 1. Oktober reduziert. Lediglich für die Contracting-Anlagen der SWT außerhalb des Tübinger Fernwärmenetzes stehen noch letzte Beratungen an, unter anderem auch auf Ebene der Branchenverbände, heißt es in einer Pressemitteilung. Konkretere Erkenntnisse würden in den nächsten Tagen erwartet.

In der Pressemitteilung von Donnerstag rufen die Stadtwerke auch wiederholt zum Einsparen von Energie auf und verweisen auf eine Einschätzung der Bundesnetzagentur, ohne eine Einsparung von 20 Prozent laufe Deutschland auf eine Erdgasmangellage zu. Besonders im Bereich der Haushalte bestehe also noch erhebliches Einsparungspotenzial, so die Stadtwerke. „Jede Form der Einsparung hilft – ob beim Erdgas, bei der Fernwärme oder beim Strom.“ Die Mehrwertsteuerabsenkung dürfe nicht dazu führen, dass auf Einsparanstrengungen verzichtet wird.