Tübingen
Stadtteiltreff darf nicht auf Freifläche
Die Entscheidung im Rechtsstreit zwischen Eigentümern und dem Stadtteiltreff Waldhäuser Ost vor dem Landgericht Tübingen ist aus Termingründen verschoben worden.
Der ursprünglich für den heutigen Mittwoch anberaumte Termin für eine „gütliche Einigung“ wurde auf den 16. November verlegt. Die Eigentümer des Einkaufszentrums Waldhäuser Ost hatten gegen den Stadtteiltreff WHO eine einstweilige Verfügung erwirkt, auf der privaten Freifläche im Obergeschoss weiterhin Veranstaltungen anzubieten. Der Anwalt des Stadtteiltreffs Peter Jäcksch hatte daraufhin Widerspruch eingelegt. Anfang September hatten die Eigentümer in einer Versammlung jedoch mehrheitlich beschlossen, vorerst weiterhin keine Veranstaltungen auf der Freifläche zuzulassen.