Tübingen · Nachtleben

Stadt verbietet Alkohol-Abverkauf ab 1 Uhr

Vorerst gibt es weiter kein Konsumverbot für Bota, Platanenallee und Anlagenpark.

10.06.2021

Von job

Gehört für viele draußen beim Feiern dazu: Boxen und Bier. Bild: Jonas Bleeser

Gehört für viele draußen beim Feiern dazu: Boxen und Bier. Bild: Jonas Bleeser

Am vergangenen Wochenende trafen sich viele junge Leute in Tübingen zum Feiern. Je später der Abend wurde (und je höher der Alkoholpegel stieg), umso häufiger wurden dabei die Regeln der Corona-Verordnung gebrochen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird sie das Alkoholkonsumverbot, das außerhalb der Gastronomie in der Innenstadt ab 22 Uhr gilt, vorerst nicht auf die stadtnahen Parks und Grünanlagen ausweiten. Dort, so die Hoffnung von Verwaltung und Polizei, haben die Feiernden mehr Platz als beispielsweise auf dem Holzmarkt, um Abstand halten zu können. Damit das geschieht, sollen Polizei und Ordnungsamt stärker Präsenz zeigen.

Um den Feiernden den Zugang zum Alkohol zu erschweren, ist von Freitag, 11. Juni, an in einer erweiterten Zone bis zum Bahnhof zwischen 1 und 4 Uhr der Alkohol-Abverkauf verboten. Die Gastronomie muss dann ohnehin schließen. Auch Lieferdienste dürfen kein Weg-Bier vorbeibringen, Cocktails-to-go sind dann tabu. Die Regelung gilt vom Hauptbahnhof am Europaplatz, über die Neckarbrücke bis hinein in die gesamte Innenstadt. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig.

Die Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Boris Palmer erlassen. Sie wurde in Abstimmung mit der Polizei verfasst und gilt zunächst bis 4. Juli. „Der Weg zur Normalität erweist sich als steinig. Einerseits gibt es das verständliche Bedürfnis der Jugend, endlich wieder mit Gleichaltrigen zu feiern“, erklärt Palmer. „Andererseits müssen die Ruhebedürfnisse der Anwohner geschützt und die Corona-Regeln eingehalten werden.“ Das soll nun zunächst mit dem gestaffelten Verbot des Alkoholkonsums versucht werden. Man hoffe, dass dieser Mittelweg so lange trägt, bis die Corona-Beschränkungen insgesamt entfallen, so Palmer. Denn niemand könne erklären, „warum eine private Feier mit vier Gästen aus vier Haushalten verboten sein soll, während 600 Menschen eng gedrängt am Holzmarkt Party feiern.“

Sollte sich die Situation allerdings nicht entspannen, schließt die Verwaltung eine Ausweitung der Verbotszone nicht aus.