Reutlingen

Stadt und Landkreis verfügen Versammlungsverbot über die Feiertage

Das Verbot gilt für drei angemeldete Versammlungen – auch für Ersatzversammlungen und -ansammlungen von Freitag, 24., bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember, im Stadtgebiet Reutlingen.

23.12.2021

Von ST

Auch der Aufruf dazu ist verboten. Stadt und Kreis begründen das Verbot mit früheren Verstößen gegen Infektionsschutz und Versammlungsrecht.

Wie in der Vorwoche ist die für Samstag angemeldete Versammlung zum Thema „Freiheit, Wahrheit, Selbstbestimmung“ verboten. Außerdem dürfen die für Freitag angemeldete Versammlung „Gedenken an die Geburt Jesu Christi nach Gottes Bilde: Maskenlos“ und die für Sonntag angemeldete „Für Menschlichkeit, Achtung des Individuums und Selbstverantwortung“ nicht stattfinden. Genau so wenig erlaubt sind auch Ersatzversammlungen an den Feiertagen und auch noch am Montag, 27. Dezember. Weiterhin gilt die Pflicht zum Maskentragen in der Innenstadt und das Verbot von Alkoholtrinken. Die Behörden weisen auch auf die weiter hohen Infektionszahlen hin. Von der Virusvariante Omikron liegen im Landkreis mit Stand vom Mittwoch, 22. Dezember, vier Nachweise vor.