Tübingen/Karlsruhe · Justiz

Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück

Das Urteil- gegen den Fahrer beim tödlichen Unfall bei Hirschau ist rechtskräftig.

18.09.2020

Von Jonas Bleeser

Es bleibt dabei: Der junge Mann, der bei Hirschau alkoholisiert einen 18-Jährigen anfuhr und tödlich verletzte, muss nicht ins Gefängnis. Mit seinem Beifahrer war er im April 2019 zunächst vom Unfallort geflohen, später kehrten sie zurück und riefen die Polizei. Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen die Entscheidung des Tübinger Schwurgerichts zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskr...

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