Dortmund/Sinsheim

Sportgericht widerruft BVB-Bewährung bei Hopp

Borussia Dortmund wird für das Fehlverhalten seiner Fans bei Auswärtsspielen in Hoffenheim zur Kasse gebeten und muss die kommenden beiden Partien bei der TSG ohne eigene Fans bestreiten.

21.02.2020

Von dpa

Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Dortmund/Sinsheim. Diese Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) teilte der Verband am Freitag mit. Das Sportgericht widerrief damit im Fall um Beleidigungen gegen Mäzen Dietmar Hopp das Urteil der ausgesprochenen Bewährungsstrafe vom 2. November 2018 und verhängte zudem eine Geldstrafe von 50 000 Euro gegen den Verein. Die Borussia hat bereits zugestimmt. In Medienberichten war zuvor von einer Dreijahressperre die Rede.

Der Widerruf sei „unausweichlich“, urteilte Hans E. Lorenz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. „Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre“, fügte Lorenz erklärend an.

BVB-Fans hatten Hopp beim Gastspiel im Dezember 2019 zum wiederholten Male mit Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt. Für die Mindereinnahmen durch die nicht verkauften Gästetickets muss Borussia Dortmund die TSG Hoffenheim in den kommenden beiden Spielzeiten zudem entschädigen, wie es vom DFB hieß.

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Erstellt:
21.02.2020, 15:15 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 21.02.2020, 15:15 Uhr

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