Corona-Hilfen

Spielregeln stehen endlich fest

Die regulären Auszahlungen für November laufen an. Es werden immer mehr Details bekannt, wie es jetzt weitergeht.

22.01.2021

Von DIETER KELLER

Ungewöhnliche Ruhe herrscht auch im Skigebiet Schöneck im oberen Vogtland. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Ungewöhnliche Ruhe herrscht auch im Skigebiet Schöneck im oberen Vogtland. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Berlin. Langsam läuft die Auszahlung der Novemberhilfe an Unternehmen an, die von der Zwangsschließung wegen Corona schon Anfang November betroffen waren, also etwa Restaurants und Hotels: Bis einschließlich Donnerstag hatten die Förderbanken der Länder 422 Millionen Euro überwiesen, zeigen die Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums. Am Tag zuvor waren es erst 291 Millionen.

Die regulären Auszahlungen hatten sich verzögert, weil das eigens entwickelte Computerprogramm noch nicht lief. Aus einzelnen Ländern gibt es immer noch Berichte über Probleme. Seit dem Beginn 27. November wurden zudem bereits über 2 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen überwiesen.

Wer für November einen Antrag stellen will, hat dafür mehr Zeit: Die Frist wurde um zwei Monate auf den 31. März verlängert. Die Dezemberhilfe, die nach den gleichen Regeln läuft, kann bis Ende April beantragt werden. Hier laufen die Abschlagszahlungen seit Anfang Januar. Bei dieser Hilfe gibt es bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes.

Wer, wie der Einzelhandel, erst Mitte Dezember schließen musste, kann nur die Überbrückungshilfe III bekommen, die bei weitem nicht so großzügig ausfällt. Nach der Einigung von Wirtschafts- und Finanzministerium werden immer mehr Details bekannt, wie die Überbrückungshilfe III tatsächlich ausfällt, die einfacher und höher sein soll als noch die Hilfe II. Sie gilt auch für alle, die schon in den beiden letzten Monaten 2020 einen corona-bedingten Umsatzeinbruch hatten, aber keinen Anspruch auf November- und Dezemberhilfe.

Untergrenze Hilfe gibt es ab einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent und nicht erst ab 40 Prozent. Je nach Höhe des Rückgangs erreicht sie 30 bis 90 Prozent der Fixkosten wie Miete, Zinsen und sonstige laufende Kosten. Bei größeren Firmen werden allerdings nur Verluste ausgeglichen.

Obergrenze Zuschüsse erhalten Unternehmen bis 750 (bisher 500) Millionen Euro Umsatz im Jahr 2020. Der monatliche Höchstbetrag wurde von 500?000 Euro auf 1,5?Millionen Euro aufgestockt. Allerdings sind nach dem Beihilferecht der EU maximal 4?Millionen Euro Hilfe im Jahr zulässig, wozu auch manche KfW-Kredite zählen. Die Regierung verhandelt immer noch mit der EU-Kommission über eine Erhöhung.

Abschlagszahlungen Der Bund leistet eine Vorauszahlung von bis zu 100?000 Euro im Monat, doppelt so viel wie bisher. Erste Abschlagszahlungen werden für Februar in Aussicht gestellt, erste reguläre Auszahlungen für März.

Soloselbstständige Als „Neustarthilfe“ erhalten sie für Januar bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7500?Euro, wenn sie sonst keine Fixkosten geltend machen. Voraussetzung ist, das 2019 mindestens 51 Prozent des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit stammten und der Umsatz um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Die Pauschale gibt es zunächst als Vorschuss. Bei der Endabrechnung wird berücksichtigt, wenn trotz Corona deutlich höhere Einkünfte anfallen. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Grundsicherung und auf den Kinderzuschlag angerechnet. Auch „unständig Beschäftigte“ wie Schauspielerinnen und Schauspieler können sie beantragen.

Sonderregeln Bei Einzelhändlern zählen Wertverluste bei Saisonware und verderbliche Ware als erstattungsfähige Fixkosten, also etwa Abschreibung auf Winterbekleidung. In der Reisebranche werden auch ausgefallene Provisionen anerkannt. Die Veranstaltungs- und Kulturbranche erhält einen Ausgleich für Ausfall- und Vorbereitungskosten, die von März bis Dezember angefallen sind. Herstellern von Pyrotechnik, deren Umsatz im Dezember wegen des Verbots von Feuerwerken um mindestens 80 Prozent einbrach, winkt Sonderhilfe.

Foto: Grafik: Kinghorst; Quelle BMWI

Foto: Grafik: Kinghorst; Quelle BMWI