Rottenburg/Tübingen

Sonnen-Stroboskop an der neuen Bundesstraße

Mehr als 40 zustimmende Kommentare sammelte in den vergangenen Tagen ein Post bei „DeinRottenburg“ auf Instagram ein. Thema: Die Blendschutz-Baken an der B28neu im Neckartal zwischen Rottenburg und Tübingen.

21.03.2023

Von hz

Bild: Hans-Jörg Schweizer

Bild: Hans-Jörg Schweizer

Diese stehen über weite Strecken in Reih und Glied zwischen der Bahnlinie und der neuen Bundesstraße, die vor einem Jahr fertig wurde. Der Blendschutz soll Autofahrer nächtens vor den Scheinwerfern der Kulturbahn-Züge schützen – und Lokführer vor dem Fernlicht der Autos. In den Morgenstunden strahlt bei schönem Wetter allerdings auch im Neckartal manchmal die Sonne.

Das allein wäre nicht so schlimm. Doch wenn die ersten Sonnenstrahlen von Südosten vom Rammert her zwischen den grünen Baken durchscheinen, was momentan zur besten Pendlerzeit zwischen 7 und 8 Uhr der Fall ist, und man mit Bundesstraßengeschwindigkeit an den Blendschutzelementen entlangfährt, ergibt sich ein Effekt wie in der Disko: „Ist fast wie Stroboskoplicht … sehr unangenehm, als Beifahrer kann man ja die Augen zu machen, als Fahrer halt nicht“, schreibt „caminski66“ auf Instagram. „Hab mir das auch schon mal gedacht, dass man da keine Neigung zu Epilepsie haben darf“, kommentiert „munzingers.lisl“. Und „yvonnebernh“ bekennt: „Ich weiß genau was Du meinst … mir wird es immer ganz schwindelig.“

Manche meiden deshalb sogar die neue Umgehungsstraße, welche die Ortsdurchfahrten der Neckartaldörfer vom Autoverkehr entlasten soll. „_claudi_u“: „Fahre morgens bei Sonnenschein über Hirschau nach Tübingen – nur aus diesem Grund!“

Inzwischen sind auch beim für den Straßenbau zuständigen Regierungspräsidium (RP) Tübingen Anfragen zum „jahreszeitlich bedingten ,Stroboskop Phänomen‘ im Bereich des Blendschutzes“ eingegangen, bestätigt RP-Sprecherin Katrin Rochner. Und sie stellt Abhilfe in Aussicht: „Derzeit prüfen wir mit der Herstellerfirma, inwiefern eine Verbesserung des Blendschutzes erreicht werden kann, ohne negative Auswirkungen auf die statisch erforderliche Steifigkeit der passiven Schutzeinrichtung (Schutzplanken) auszulösen.“