Tübingen

Solidarisch

Tübingens OB Boris Palmer löste eine Diskussion mit der Forderung aus, Grundstückseigentümer leichter zum Bauen verpflichten zu können („Palmer fordert Pflicht zum Bauen“, 31. März).

04.04.2018

Von Berndt Rüdiger PAUL, Tübingen

OB Palmer hat hier recht.

Große und kleine Grundstückseigentümer, die freie Grundstücke in erschlossenen Wohngebieten besitzen und sie über viele Jahre unbebaut lassen, verhalten sich nicht entsprechend unserem Grundgesetz. Im Art. 14, Absatz 2 heißt es abschließend: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Dies gilt besonders bei Grund und Boden, da es sich hier um ein nicht vermehrbares Gut handelt. Bezogen auf freie Wohnbaugrundstücke ist dieser Artikel des Grundgesetzes ein Maßstab für solidarisches Verhalten gegenüber den vielen, die eine Wohnung benötigen.

Das Fehlen von Wohnungen, die für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bezahlbar sind, fordert gerade dazu heraus, bereits erschlossene Baulücken mit Wohnungsbau zu schließen. Wenn nun, wie Boris Palmer fordert, die Möglichkeit des Staats verstärkt werden soll, um Eigentümer solcher unbebauter Flächen zu veranlassen, diese Grundstücke innerhalb weniger Jahre bebauen zu lassen, dann entspricht das dem genannten Artikel des Grundgesetzes. Diese politische Forderung sollten den Bundes- und Landespolitikern für einen Vorstoß in Sachen Baugebotsverschärfung wichtig sein.

Genauso sehe ich uns Gemeinderatsmitglieder und die Stadtverwaltung aufgefordert, in noch intensiveren Gesprächen diese Grundstückeigentümer für neuen Wohnungsbau auf ihren Grundstücken zu überzeugen.