Stuttgart · Sportpolitik

Soforthilfe für den Sport

Existenzgefährdete Vereine und Verbände können Geld beantragen.

16.06.2020

Von ST

Das Landeskabinett hat gestern ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg bewilligt, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind. 11,635 Millionen Euro stellt das Land zu diesem Zweck zur Verfügung, von denen das Land 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellt. Das restliche Geld werde durch Umschichtungen von Mitteln des Solidarpakts Sport III erbracht. Die Inanspruchnahme setzt dabei voraus, dass die bestehenden Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind wie die Soforthilfe Corona und Kurzarbeitergeld und wegen der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Die Beantragung erfolgt über die regionalen Sportbünde, voraussichtlich ab dem 25. Juni.