Kommentar · Corona-Maßnahmen

So nicht

Noch nicht einmal die Sprecher der Kanzlerin wussten angeblich am Vorabend davon. Und doch ist es passiert: Die Bundesregierung und die Länder-Ministerpräsidenten haben mal eben die Verlängerung der Corona-Zwangsmaßnahmen beschlossen. Warum?

04.12.2020

Von ANDRé BOCHOW

André Bochow Foto: Thomas Koehler/photothek.net

André Bochow Foto: Thomas Koehler/photothek.net

Schnoddrig gesagt: Weil sie es können. Und natürlich, weil das berühmte Infektionsgeschehen nach wie vor nicht unter Kontrolle ist. Apropos Kontrolle. Was ist eigentlich aus der Kontrolle der Regierung durch den Bundestag geworden? Das Parlament wird wohl in der kommenden Woche informiert. Vielleicht. Von Mitspracherecht ist keine Rede.

Dabei zeigt sich, dass die Anti-Corona-Maßnahmen, zumindest teilweise, nur noch bedingt akzeptiert werden. Bei grundsätzlichem Einverständnis mit dem Kampf gegen die Pandemie wirkt vieles eben doch willkürlich. Treffen mit 5 oder 10 Personen. Weihnachten so, Silvester anders. Restaurant zu, Frisör offen. Und nun auch noch eine vorsorgliche Verlängerung der Maßnahmen. Das muss diskutiert werden. Dafür sind Volksvertreter da.

Bei dieser Pandemie handelt es sich um eine langfristige Angelegenheit. Die Eingriffe in Grundrechte und Wirtschaft sind so gravierend, dass man sie nicht auf Dauer dem Gutdünken einer kleinen Kanzlerin-Länderchefrunde überlassen kann. Welcher Murks dabei herauskommen kann, hat das Beherbergungsverbot gezeigt. Und deshalb und weil wir keinen Notfall haben, der innerhalb von Stunden Entscheidungen erfordert, muss der Bundestag ein Vetorecht bekommen. Jede Lockdown-Verlängerung gehört unter Parlamentsvorbehalt. Das wäre der schwersten Nachkriegskrise und der Demokratie angemessen.

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Erstellt:
04.12.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 35sec
zuletzt aktualisiert: 04.12.2020, 06:00 Uhr

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