Metzingen · Gewerbsmäßiger Betrug

Senioren um Schmuck geprellt

Vier Tatverdächtige identifiziert. Die vermeintlichen Aufkäufer fanden ihre Opfer über Annoncen.

23.10.2019

Von ST

Symbolbild: ©Heiko Küverling - stock.adobe.com

Symbolbild: ©Heiko Küverling - stock.adobe.com

Wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen mehrere, teilweise bereits identifizierte Männer, die in den vergangenen Tagen insbesondere im Bereich des Ermstals und der Bad Uracher Alb, aufgetreten sind. Die Polizei hatte bereits am Freitag vor unseriösen Annoncen gewarnt, nachdem eine Metzinger Seniorin betrogen worden war.

Die Frau hatte sich auf eine Zeitungsannonce eines angeblichen Antiquitätengeschäfts gemeldet, um eine Pelzjacke zu verkaufen. Mit dem Ankauf von Pelzen, Schmuck, Antiquitäten und sonstigen Wertsachen war in der Anzeige geworben worden. Nach telefonischer Terminvereinbarung waren am Donnerstagmittag zwei Männer bei ihr zuhause erschienen.

Nachdem man sich zunächst über den Ankauf einer Pelzjacke handelseinig geworden war, boten sie auch den Ankauf von Schmuck an. Unter dem Vorwand, zwei Goldketten in ihrem angeblichen Geschäft prüfen zu müssen, nahmen sie den Schmuck ohne Bezahlung mit. Als die Männer nicht zum mehr erschienen, erstattete die betrogene Frau Anzeige.

Nach dem Warnhinweis der Polizei meldeten sich weitere Personen, die auf eine derartige Annonce reagiert hatten und bei denen falsche Aufkäufer ähnlich in Erscheinung getreten waren. In zwei Fällen war ebenfalls Schmuck zur angeblichen Prüfung übergeben worden. Außerdem wurden weitere Betrugsversuche bekannt.

Zwischenzeitlich konnten zwei der mindestens vier Tatverdächtigen identifiziert werden. Nachdem Ermittler des Polizeireviers Metzingen unter einem Vorwand ein Treffen vereinbart hatten, gingen ihnen ein 20-Jähriger und ein 21 Jahre alter Mann aus Norddeutschland ins Netz. Bei ihnen wurde Schmuck und Bargeld beschlagnahmt. Derzeit befinden sich die beiden Tatverdächtigen auf freiem Fuß. Die Polizei bittet weitere Geschädigte, sich zu melden.