Arbeitswelt

Homeoffice: Sehnsucht nach dem Büro

Am 30. Juni läuft die Verpflichtung der Unternehmen aus, die Mitarbeiter nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten zu lassen. Wird jetzt also alles wieder so wie zuvor?

29.06.2021

Von Dieter Keller

Das Büro am Küchentisch: Viele haben davon genug. Foto: ©Vadym Pastukh/shutterstock.com

Das Büro am Küchentisch: Viele haben davon genug. Foto: ©Vadym Pastukh/shutterstock.com

Berlin. Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt gründlich durcheinandergewirbelt, und das mit dauerhaften Folgen. Millionen von Arbeitnehmern mussten von heute auf morgen ins Homeoffice umziehen. Viele haben das zu schätzen gelernt: Vier von fünf jüngeren Arbeitnehmern wollen auch künftig ganz oder zumindest zum Teil im Homeoffice verbringen, ergab eine Umfrage des Beratungsunternehmens EY unter 1000 Arbeitnehmern zwischen 20 und 50 Jahren. „Nach den guten Erfahrungen mit mobilem Arbeiten oder im Homeoffice ist für die Mitarbeitenden vieles möglich geworden, was vor der Pandemie noch undenkbar schien“, schätzt EY-Manager Nelson Taapken die Stimmung ein. Davon sind zwar nicht alle Arbeitgeber begeistert. Aber gerade in Mangelberufen werden sie ihren Beschäftigten entgegenkommen müssen. IT-Firmen beispielsweise geben sich da besonders offen.

Wie stark wird Homeoffice in Deutschland genutzt? Vor der Corona-Krise arbeiteten nur vier Prozent der Arbeitnehmer regelmäßig im Homeoffice. Im Mai 2021 waren es 31 Prozent zumindest zeitweise, und zwar insbesondere bei Dienstleister-Jobs, schätzt das Ifo-Institut.

Wie sind die rechtlichen Regeln? Ende Juni läuft die Verpflichtung der Arbeitgeber aus, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“. So hatte es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Die meisten anderen Vorschriften hat das Bundeskabinett dagegen verlängert, und zwar bis zum Ende der epidemischen Lage am 10. September. So sind die Arbeitgeber weiter verpflichtet, ihren Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Corona-Test anzubieten, wenn diese nicht ausschließlich zu Hause arbeiten. Weggefallen ist die Vorgabe, dass in Räumen mit mehreren Mitarbeitern jeder mindestens zehn Quadratmeter haben muss.

Können Arbeitnehmer verlangen, auch künftig im Homeoffice zu arbeiten? Nein. Heil wollte allen Arbeitnehmern einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr einräumen. Der Arbeitgeber sollte das nur ablehnen können, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das sah der Entwurf seines „Mobiles-Arbeiten-Gesetzes“ vor, den er schon im Oktober vorlegte. Doch die Union lehnte einen Rechtsanspruch ab. Sie wollte nur mobiles Arbeiten erleichtern und steuerlich begünstigen. Das war Heil zu wenig, weshalb er das Projekt für diese Legislaturperiode beerdigte.

Was wollen die Arbeitnehmer? Etwa zwei Drittel derer, die im Mai im Homeoffice arbeiteten, wollten nach Ende der Corona-Einschränkungen dort weniger arbeiten, ergab eine Umfrage des Instituts zur Zukunft der Arbeit für das Bundesarbeitsministerium. Ein Viertel wünschte sich den gleichen Umfang und nur sieben Prozent eine Ausweitung. 90 Prozent fehlte der persönliche Kontakt zu den Kollegen. Jeder Zweite möchte Arbeit und Privatleben trennen. Ein Drittel klagt, zu Hause mehr Überstunden zu machen.

Was fordern die Gewerkschaften? Der DGB will einen „gesetzlichen Anspruch auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten“ für alle Beschäftige, für deren Arbeitsplatz das grundsätzlich möglich ist. Dabei geht es ihm nicht um ein „ganz oder gar nicht“, sondern um die Möglichkeit, zeitweise auch von Zuhause „oder frei zu wählenden Orten“ arbeiten zu können. Das müsse allerdings freiwillig bleiben und „betrieblich gut organisiert werden“. Dazu gehört für die Gewerkschaften auch das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit: „Ausufernde Verfügbarkeitserwartungen von Arbeitgebern dürfen nicht zum Standard der digitalen Arbeitswelt werden.“

Was sagen die Arbeitgeber? Ihr Spitzenverband BDA singt das Hohelied der Sozialpartnerschaft: Das sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften selbst regeln. Er hatte sich schon Anfang des Jahres heftig gegen eine Pflicht zum Homeoffice gewehrt. Ein Rechtsanspruch beschädige die Sozialpartnerschaft. Bisher gibt es nur sehr wenige Vereinbarungen in Tarifverträgen. Die IG Metall ging 2018 voran mit einem Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten, der zuerst in Baden-Württemberg abgeschlossen wurde. Danach gibt es allerdings keinen Anspruch auf Homeoffice, sondern nur die Möglichkeit für Geschäftsleitung und Betriebsrat, eine freiwillige Betriebsvereinbarung zu schließen. Das haben nach Angaben der IG Metall zahlreiche Unternehmen genutzt.

Werden viele Büros überflüssig, wenn mehr dauerhaft zu Hause gearbeitet wird? Für die meisten Unternehmen war das Homeoffice nur eine Maßnahme auf Zeit, ergab eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) unter 1200 Unternehmen Ende 2020. Zwei Drittel haben nicht vor, ihren Beschäftigten nach der Corona-Krise mehr Homeoffice als vorher zu ermöglichen. Das heißt: Die wenigsten planen, ihre Bürofläche zu reduzieren. Dagegen beabsichtigt jedes sechste Unternehmen, seine Büros umzubauen, etwa Großraumbüros aufzulösen oder mehr Platz für Kommunikation und Austausch zu schaffen. Vor allem größere Unternehmen haben schon konkrete Pläne.

Homeoffice: Sehnsucht nach dem Büro

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Erstellt:
29.06.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 13sec
zuletzt aktualisiert: 29.06.2021, 06:00 Uhr

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