Justiz

Seelsorgerin klagt auf Zutritt

Bis vor kurzem durfte Susanne Vetter nur zu sterbenden Covid-Patienten im Heim, nicht zu Bewohnerinnen in Quarantäne. Deswegen geht die Pfarrerin vor Gericht.

19.11.2020

Von SAMIRA EISELE

Sie wolle nicht gegen das Heim kämpfen, sagt Susanne Vetter (Mitte), sondern für die Möglichkeit der Seelsorge. Unterstützt wird sie von Anwalt Joachim Bonin und Kirchenrätin Karin Grau. Foto: Samira Eisele

Sie wolle nicht gegen das Heim kämpfen, sagt Susanne Vetter (Mitte), sondern für die Möglichkeit der Seelsorge. Unterstützt wird sie von Anwalt Joachim Bonin und Kirchenrätin Karin Grau. Foto: Samira Eisele

Ulm. Besuche bei Covid-19-Patienten und Verdachtsfällen in Quarantäne. Für viele Menschen unvorstellbar – Susanne Vetter zieht dafür vor Gericht. „Ich habe Respekt vor einer Ansteckung, aber ich gehe trotzdem rein“, sagt die evangelische Pfarrerin auf der Treppe vor dem Landgericht Ulm, sie trägt dabei eine FFP2-Schutzmaske. Mit „rein“ meint Vetter eine Umgebung, in der eine Ansteckung mit Sars-Cov-2 viel wahrscheinlicher ist als im Justizgebäude: Vetter klagt, weil sie auch im Ausbruchsfall Senioren im Pflegeheim besuchen möchte.

Als Pfarrerin, genauer gesagt als Zuständige für die Altenheimseelsorge im Kirchenbezirk Blaubeuren, habe sie den Auftrag, „die schutzbedürftigen alten Menschen zu begleiten, für sie da zu sein“. Gerade in schweren Zeiten könne sich die Kirche nicht aussperren lassen.

In den vergangenen Wochen hat Vetter sich ausgesperrt gefühlt. Im Seniorenzentrum Blaustein (Alb-Donau-Kreis), für das sie unter anderem zuständig ist, war rund die Hälfte der Senioren infiziert, acht Bewohnerinnen und Bewohner sind gestorben. Wenn Bewohner oder Angehörige ihre Begleitung im Sterbefall wünschten, durfte die Pfarrerin zwar in Schutzkleidung zu Covid-19-Patienten. Für alle anderen war Vetter aber mit Besuchern gleichgestellt.

„Das ist gesetzeswidrig“, sagt ihr Anwalt Joachim Bonin. Er bezieht sich aufs Infektionsschutzgesetz, Unterpunkt „Absonderung“: „Dem Seelsorger oder Urkundspersonen muss, anderen Personen kann der behandelnde Arzt den Zutritt unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensmaßregeln gestatten.“ Um seiner Mandantin das Recht auf Zutritt zu sichern, hatte er eine einstweilige Verfügung beantragt.

Vom Antrag bis zum Verhandlungstermin hat sich die Situation im Seniorenzentrum geändert. Verena Rist und Wolfgang Schneider, Geschäftsführerin und Geschäftsführer der Pflegeheim GmbH und der ADK GmbH, geben im Gerichtssaal bekannt, dass inzwischen auch die Tests der letzten beiden Quarantäne-Fälle im Seniorenzentrum negativ sind. Besuche sind generell wieder erlaubt, an Vetter hat die Betreibergesellschaft des Pflegeheims am Freitag einen Brief geschrieben, ihr seien uneingeschränkt Besuche auch bei Corona-Patienten erlaubt. Selbstverständlich unter Schutzvorkehrungen und „sofern ein Wunsch des Bewohners vorliegt“, oder sich ableiten lässt, beispielsweise weil der Bewohner zuvor regelmäßig Kontakt zu Vetter hatte.

Während für die ADK GmbH der Wunsch der Bewohner ausschlaggebend für einen Besuch Vetters ist, glaubt die Pfarrerin, dass „dieses Zeichen bei dementen Personen nicht kommen kann“. Bonin führt das am Beispiel seiner Schwiegermutter aus, die ebenfalls in dem Heim lebt: Sie erkenne nicht einmal ihre eigene Tochter, geschweige denn die Seelsorgerin, sage aber bei jedem Besuch zu Vetter: „Gell, wir mögen uns.“ Es müsse ausreichen, dass jemand der Kirche angehört, um den Wunsch nach Seelsorge anzunehmen. Vetter ergänzt, sie sei sensibel genug, reagiere auf Zeichen der Ablehnung und wolle nicht missionieren.

„Ich bin der Auffassung, dass es so, wie's in der Vergangenheit gelaufen ist, nicht richtig war“, sagte die Richterin. Nun solle der Blick auf die Zukunft gerichtet werden.

Weiter als mit dem Schreiben von Freitag könne seine Seite nicht gehen, sagte Markus Zitterbart, Anwalt der ADK GmbH. Er verwies darauf, dass das Gesundheitsamt das Besuchsverbot ausgesprochen hatte. Das Pflegeheim müsse es umsetzen. Auf den Hinweis auf die Seelsorge-Regelung im Infektionsschutzgesetz habe man zwischenzeitlich auch reagiert.

Fall hat sich erledig – vorerst

„Wir vertrauen jetzt darauf, dass es funktioniert“, sagte Anwalt Bonin und erklärte die einstweilige Verfügung für erledigt. Falls ein Besuch nicht erlaubt wird, werde aber sofort ein Hauptsacheverfahren angestrebt – für eine generelle Regelung, keine Eillösung. Das bekräftigt Kirchenrätin Karin Grau, die zur Unterstützung Vetters am Mittwoch aus Stuttgart nach Ulm gekommen war. „Es geht uns um die alten Menschen – vor allem für dementiell Erkrankte darf sich die Situation aus dem Frühjahr nicht wiederholen.“