Künstliche Befruchtung

Schwieriger Weg zum Wunschkind

Wissenschaftler monieren, die gesetzlichen Rahmenbedingen in der Reproduktionsmedizin seien überholt. Doch die Politik scheut sich, das Thema aufzugreifen.

24.06.2019

Von HAJO ZENKER

Eine Eizelle wird befruchtet. Foto: © nevodka/Shutterstock.com Foto: nevodka/Shutterstock.com

Eine Eizelle wird befruchtet. Foto: © nevodka/Shutterstock.com Foto: nevodka/Shutterstock.com

Warten, warten, warten – erst darauf, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. Später dann, ob es mit künstlicher Befruchtung klappt. Jedes zehnte Paar bleibt laut Familienministerium ungewollt kinderlos. Familie Reinert (Name geändert) hat eine nervenaufreibende Zeit hinter sich. Der Kinderwunsch war riesengroß. Die biologische Uhr der potenziellen Mutter tickte. Bei Mathilde und Uwe Reinert hat es mit einer künstlichen Befruchtung schließlich geklappt – im dritten Anlauf, ein Mädchen. „Wir sind überglücklich.“ So wie 20?000 Paare jährlich, die auf diese Weise Nachwuchs bekommen.

Es könnten mehr sein, wenn deutsche Gesetze es erlauben würden. Schätzungen zufolge gehen zwischen 2000 und 3000 Frauen für eine Eizellspende ins Ausland, nach Dänemark oder Tschechien, erläutert Professor Heribert Kentenich vom Fertility Center Berlin. In Deutschland könnten drei bis vier Prozent aller Frauen bereits vor dem 40. Lebensjahr aufgrund eines Eizellmangels mit eigenen Eizellen nicht mehr schwanger werden. Sie sind also auf fremde Eizellen angewiesen. Die Erfolgsrate einer Behandlung ist hoch – in den USA beispielsweise bei über 50 Prozent. Kentenich hat mit anderen Wissenschaftlern für die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Halle/Saale und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften in Mainz ein Papier erarbeitet, das „eine zeitgemäße Gesetzgebung“ fordert. Darin sprechen sie sich für die bislang verbotene Eizellspende aus. Dass Samenspende erlaubt, Eizellspende aber verboten sei, stelle eine Ungleichbehandlung der Geschlechter dar. Auch dass nur Verheirateten oder in einer festen Partnerschaft Lebenden erlaubt werde, sich künstlich befruchten zu lassen, stört die Wissenschaftler.

Die hierzulande untersagte Leihmutterschaft, bei der also eine fremde Frau das Kind einer Unfruchtbaren austrägt, wollen die Wissenschaftler zwar nicht explizit vorschlagen. Es bestehe aber „Regelungsbedarf für die im Ausland von einer Leihmutter geborenen, jedoch in Deutschland aufwachsenden Kinder“.

Auch die hohe Zahl an Mehrlingsgeburten nach künstlicher Befruchtung in Deutschland ist den Wissenschaftlern ein Dorn im Auge. Sind durch eine Befruchtung im Reagenzglas Embryonen entstanden, dürfen Ärzte im Ausland den geeignetsten Embryo auswählen und in die Gebärmutter einsetzen. Das ist hierzulande verboten. Um aber die Chance der Frau auf Schwangerschaft zu erhöhen, werden Frauen in Deutschland häufig zwei oder drei Embryonen übertragen. Die Folge: eine Geburtenrate von Zwillingen bei der Reproduktionsmedizin von 21 Prozent, in Belgien von 10 Prozent und in Schweden von 4 Prozent.

Auch eine soziale Schieflage wollen die Wissenschaftler beseitigen. Bisher gilt: Die Krankenkasse zahlt von der mehrere tausend Euro teuren Behandlung die Hälfte – bei bis zu drei Versuchen. Allerdings nur, wenn die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht über 50 Jahre alt ist. Bundesmittel können noch beantragt werden, aber nur dort, wo das Bundesland die Kofinanzierung übernimmt. Die Wissenschaftler wollen, dass die Kassen die Kosten ganz übernehmen, wenn „eine realistische Aussicht auf Erfolg“ besteht. Das könne man nicht an drei Versuchen festmachen.

Die Wissenschaftler fordern eine Anpassung der Gesetze. Deutsche Fortpflanzungsmediziner seien „nicht selten zu einer dem heutigen internationalen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung“ gezwungen. Das führe „zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind“. Professor Jochen Taupitz, Spezialist für Medizin- und Gesundheitsrecht und Sprecher der Arbeitsgruppe Fortpflanzungsmedizin, hofft, dass das Papier eine Diskussion befördert, die „in die Geburt eines neuen Gesetzes mündet“.

Dass die Bundesregierung dies in absehbarer Zeit in Angriff nimmt, ist fraglich. Zwar teilt das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit, es sei „grundsätzlich zu begrüßen“, dass sich die Wissenschaftler an der Diskussion konstruktiv beteiligten. Die zu klärenden Fragen seien „jedoch von grundsätzlicher Natur. Es sind komplexe rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.“ Entsprechende Gesetzesänderungen seien im Koalitionsvertrag von Union und SPD nicht vorgesehen. Bei den Gesundheitspolitikern der Bundestags-Fraktionen sind die Meinungen sehr gemischt. Einig ist man sich dagegen, dass das Thema fraktionsübergreifend, also jenseits der Parteigrenzen, entschieden werden müsste.

Die Reinerts würden eine rasche Gesetzesänderung begrüßen. Sie wünschen sich ein weiteres Kind. „Und viel Zeit haben wir dafür nicht mehr“, sagt Mathilde Reinert.

SWP Grafik Foto: Grafik: SWP

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