Straßenumfrage

Schwäne oder Kähne?

Am 26. Mai wird das diesjährige Stocherkahnrennen ausgetragen. Deshalb musste, wie schon im Jahr zuvor, ein Schwanennest weichen. Wir haben Passanten in Tübingen gefragt, was sie davon halten.

19.05.2016

Gerlinde und Walter Puchta

Gerlinde und Walter Puchta

Der ehemalige SWR-Moderator Hans-Dieter Reichert aus Korntal-Münchingen ist zwiegespalten. „Aus touristischer Sicht, bin ich für den Kahn, jedoch aus biologischer Sichtweise für den Schwan“, so Reichert. „Hölderlin wäre sicher für die Schwäne gewesen und hätte einen Schwanengesang geschrieben“, so der 80-Jährige.

Umfrage

Schwäne nisteten im Nadelöhr - und mussten dem Stocherkahnrennen weichen. Was halten Sie davon?

Zum zweiten Mal nistete ein Schwanenpaar im Nadelöhr zwischen Neckarinsel und Eberhardsbrücke - und musste dem Stocherkahnrennen weichen. Was halten Sie davon?
65 %
Es war richtig, das Nest zu entfernen. Das Stocherkahnrennen geht vor - und der Platz ist auch laut Tierschützern ungeeignet zur Aufzucht der Brut.
35 %
Die Vertreibung der Schwäne war falsch. Das Stocherkahnrennen hätte verlegt werden können - oder die Route geändert.
493 abgegebene Stimmen

Das Ehepaar Gerlinde und Walter Puchta aus Augsburg hat einen Lösungsvorschlag parat. Vor etwa drei Wochen sahen die beiden in Lothringen, wie Schutzzäune um „Riesenschwanennester“ gebaut wurden. „Dies war eine ganz gute Idee und hat uns gefallen“, so der Vorschlag von Gerlinde Puchta.

„Das ist eine philosophische Frage“, stellt Ferdinand Otto fest. Der 26-jährige Restaurant-Fachmann gibt zu bedenken, dass das Stocherkahnrennen mit Einfallsreichtum hätte stattfinden können, ohne dabei die Schwäne zu stören.

Der aus Südbrandenburg stammende Volker Arndt bedauert, dass das Schwanennest geräumt wurde. „Man hätte bestimmt Möglichkeiten finden können, das Nest zu verlegen“, sagt Arndt.

Die in Italien lebende Nadja Maffei organisiert Sprachreisen auf Sardinien und ist der Ansicht, dass die Natur geschützt werden müsse: „Man sollte ein Auge für die Natur haben. Für so etwas muss man sich bei Vogelkundlern schlau machen“, sagt die Sprachlehrerin, und ergänzt: „Die Stadt profitiert ja auch davon, dass tausende Touristen für das Stocherkahnrennen nach Tübingen kommen. “gez / Bilder: Mai/Krauth

Hans-Dieter Reichert

Hans-Dieter Reichert

Nadja Maffei

Nadja Maffei

Volker Arndt

Volker Arndt

Ferdinand Otto

Ferdinand Otto

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Erstellt:
19.05.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 39sec
zuletzt aktualisiert: 19.05.2016, 01:00 Uhr

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Adebar 20.05.201612:11 Uhr

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe und wir haben diese Welt mit ihnen zu teilen!

Unfassbar wie hier mit den brütenden Höckerschwäne umgegangen wird und Tierschutzgesetze missachtet werden. Hoffentlich lernen die Verantwortlichen aus ihrem Fehlverhalten.

Annelie 20.05.201610:30 Uhr

Das Tierschutzgesetz steht nur auf dem Papier!

Die Tiere werden vom Nest vertrieben (Wilderei) und dann wurden den Tieren die
Eier vom Nest entfernt. Der Schwanenmutter wurde zudem ein seelischer Schaden hinzugefügt !

Man stelle sich die Situation umgekehrt vor. Einer werdenden Mutter entfernt man die Embryos aus dem Mutterleib!

Ich schäme mich für soviel Respektlosigkeit der Tierwelt gegenüber.

Man hätte das Stocherkahnrennen zu einem späteren Zeitpunkt verschieben können.
Es gibt noch viele schöne warme Tage...
Pfui Teufel denen, die den Wassertieren die Eier entfernt und somit werdendes Lebens (Embryos)
zerstört haben.

Das Stocherkahnrennen sollte dieses Jahr abgesagt werden.
Es ist erbärmlich wie man dem Schwanenpaar die Brut entfernt hat!
Der Umgang mit den Wildtieren in Baden-Württemberg muss sich ändern..
Gebt den Tieren ihren Lebensraum zurück und drängt nicht ständig in deren Lebensraum ein....

Tierinspektorin 19.05.201617:29 Uhr

Nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Der Schwan gehört zu den vom Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten gem § 10 Abs. 2 Nr. 10.
Mit dem beseitigen des Schwanennestes liegt eine strafbare Handlung vor, die zur Anzeige gebracht werden sollte. Verstoss gegen das Tierschutzgesetz § 17

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