Kusterdingen

Schutzbehörde?

Das Tübinger Einzelhandelskonzept soll die Geschäfte in der Altstadt und südlichen Innenstadt vor Konkurrenz von außen schützen („Tübingens Einkaufswelt der Zukunft“, 24. Januar).

25.01.2020

Von Friedrich Linnemann, Kusterdingen

Auf der TAGBLATT-Titelseite vom 24. Januar heißt es, dass die Tübinger Stadtverwaltung am Mittwochabend den Entwurf eines Einzelhandelskonzepts vorstellte. „Es soll die Geschäfte in der Altstadt und südlichen Innenstadt vor Konkurrenz von außen schützen.“

Kann das wahr sein? Die Tübinger Stadtverwaltung betätigt sich als Schutzbehörde, um Tübinger Händler gegen Konkurrenz von außen zu schützen? Da scheint ein grundsätzliches Missverständnis zur Sozialen Marktwirtschaft vorzuliegen, denn Wettbewerb (Konkurrenz) ist eine Grundvoraussetzung fürs Funktionieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Tübinger Händler eine Konkurrenzabschottung tatsächlich befürworten.