Schutz aufgehoben

14.11.2017

Von Ernst Gumrich

Boris Palmer schreibt: „Der Brunnen wird von der vorgeschlagenen Bebauung der Hälfte des heutigen Wasserschutzgebiets in seiner Leistung kaum berührt, weil er ein riesiges Einzugsgebiet hat.“ Deshalb sei er als Notbrunnen so sicher wie der heutige Reservebrunnen.

Wenn das so wäre und es nur um Wassermengen und nicht -qualität gehen würde, dann wären wir ja bei ihm. Die Gleichsetzbarkeit Reservebrunnen = Notbrunnen bestreiten Umweltgeologen:

1. Sie schildern, wie schon der Aushub neuer Gebäude Wasserläufe so verändert, dass Störstoffe in das Reservoir eindringen können. 2. Ein Wasserschutzgebiet hat Abmessungen, innerhalb derer jede Bebauung das Reservoir verseuchen kann. Andernfalls könnte beim Regierungspräsidium beantragt werden, das Areal um die Hälfte zu beschneiden. Den Antrag stellt die Stadt ja deshalb nicht, weil sie den Nachweis der anschließenden Sicherheit des Brunnens nicht erbringen kann. 3. Mit der Bebauung würde auch der behördliche Schutz aufgehoben. Ein Notbrunnen wird nicht regelhaft überwacht. Die aktuelle Verwaltung wird ihn im Auge behalten. Erinnert sich eine zukünftige Stadtverwaltung in 30 Jahren daran? 4. Behörden hätten auch kaum Möglichkeiten einzugreifen. Diese Befugnisse gibt nur das Wasserschutzgesetz.

Der Preis für sicheres Trinkwasser ist nicht zu hoch. Die erforderlichen 10 Hektar Gewerbegebiete werden ausgewiesen. Sie werden angrenzend an das Industriegebiet in Weilheim plus gegebenenfalls auf kleineren Flächen beim Bahnbetriebswerk beziehungsweise den Traufäckern geschaffen.