Razzia

Scholz-Vertrauter Schmidt in der Schusslinie

Hat sich der Staatssekretär des Bundesfinanzministers strafbar gemacht, weil er Dokumente der Staatsanwaltschaft veröffentlicht hat? Er wirft den Strafverfolgern Parteilichkeit vor.

16.09.2021

Von Dieter Keller

Kommt in Erklärungsnot: Finanz-Staatssekretär Wolfgang Schmidt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Kommt in Erklärungsnot: Finanz-Staatssekretär Wolfgang Schmidt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Sein Staatssekretär twittere viel, reagierte Olaf Scholz kurz angebunden auf die neueste Entwicklung bei der Razzia in seinem Ministerium. „Das kann ich kaum noch nachvollziehen, was er da im Einzelnen macht.“ Zuvor war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen Finanz-Staatssekretär Wolfgang Schmidt ermittelt, weil er bei Twitter wesentliche Teile des Durchsuchungsbeschlusses veröffentlicht hatte. Das ist nach dem Strafgesetzbuch vor einer Gerichtsverhandlung verboten.

Der Vorgang ist besonders pikant, weil Schmidt als engster Vertrauter von Scholz gilt. Der 50-jährige Jurist arbeitete schon von 2011 bis 2018 für ihn, im Amt eines Staatsrates in der Hamburger Senatskanzlei. Damals war Scholz Erster Bürgermeister der Hansestadt. Als er 2018 Bundesfinanzminister wurde, nahm er Schmidt als Staatssekretär mit.

Am vergangenen Donnerstag hatten Staatsanwälte und Kriminalbeamte das Bundesfinanzministerium durchsucht. Es geht nicht um Verfehlungen seiner Mitarbeiter, sondern um die Geldwäsche-Spezialeinheit FIU, die in Köln sitzt, aber zum Bereich des Ministeriums gehört. Der Vorwurf lautet Strafvereitelung im Amt, weil die FIU Verdachtsmeldungen auf Terrorfinanzierung nicht rechtzeitig an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben soll, weshalb diese nicht eingreifen konnte.

Die Staatsanwaltschaft wollte unter anderem herausfinden, „ob und gegebenenfalls inwieweit die Leitung sowie Verantwortliche der Ministerien ? in Entscheidungen der FIU eingebunden waren“. Schmidt wollte mit der Veröffentlichung nachweisen, dass nicht gegen das Ministerium ermittelt werde. Der falsche Eindruck mache es nötig, „dass sich die Öffentlichkeit selber ein Bild von den Fakten machen kann“, twitterte er.

Ruf nach Beweisen

Im Raum steht der Vorwurf, die Staatsanwaltschaft Osnabrück agiere mitten im Wahlkampf parteipolitisch. Ihr Leiter sei ein altgedienter CDU-Mann. Dieser Vorwurf ist riskant, schon weil der Durchsuchung ein Richter zustimmen muss. Er könne sich kaum vorstellen, dass ein Richter, der über einen solch gravierenden Schritt entscheide, „Team Laschet“ angehöre, sagte der Linken-Finanzpolitiker Fabio De Masi unserer Zeitung. „Wenn doch, müsste der Staatssekretär Beweise vorlegen.“

Am Montag soll sich der Finanzausschuss des Bundestags in einer Sondersitzung mit dem Thema beschäftigen. Er habe seit 2017 auf die Missstände bei der FIU hingewiesen, sagte De Masi. „Dass es zur Strafvereitelung kam, halte ich für sehr plausibel.“ Zur Sprache kommen dürfte auch die Rolle von Scholz beim Cum-Ex-Skandal in seiner Hamburger Zeit. Das berührt ihn viel direkter als die FIU. Denn es geht um den Vorwurf, dass er der Warburg-Bank bei einer Steuerforderung von 43 Millionen Euro entgegenkommen wollte.

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Erstellt:
16.09.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 13sec
zuletzt aktualisiert: 16.09.2021, 06:00 Uhr

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