Dußlingen

Schöne, neue Welt

25.09.2021

Von Klaus Friesch, Dußlingen

Liebe Ofterdingerinnen und Ofterdinger, da bekommt ihr aber ein tolles neues Bauwerk. So ist das, wenn alle ihre Arbeit machen. Politiker setzen den Rahmen, Verwaltungsjuristen erarbeiten Gesetze und Vorschriften, ein Investor investiert, ein Architekt plant, ein Bürgermeister tut Gutes für seinen Ort und ein Gemeinderat nickt innerhalb des verwaltungstechnischen Spielraumes ab und schon entsteht die schöne, neue Welt.

Traurige Realität, dabei wäre doch mit der Landesbauordnung Baden-Württemberg eigentlich ein Werkzeug zur Hand. Dritter Teil allgemeine Anforderungen an die Bauausführung, §11 Gestaltung, Absatz 1: „Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht beeinträchtigen. Auf Kultur- und Naturdenkmale und auf erhaltenswerte Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.“

Absatz (2): „Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltet wirken.“ Eigentlich wäre doch damit alles geklärt – oder nicht?! Fortsetzung folgt!

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Erstellt:
25.09.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 25.09.2021, 01:00 Uhr

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