Tübingen

Schnee & Glätte: Was beim Winterdienst zu beachten ist

In einer Pressemitteilung weist die Stadt Tübingen darauf hin, dass sie gut auf den Winter vorbereitet ist. Hier einige Fragen und Antworten zum Winterdienst.

04.12.2020

Von ST

Bei Schnee und Eisglätte müssen die Kommunalen Servicebetriebe auf die Straße. Archivbild: Ulrich Metz

Bei Schnee und Eisglätte müssen die Kommunalen Servicebetriebe auf die Straße. Archivbild: Ulrich Metz

Die Salz- und Splittlager seien gefüllt, Privathaushalte dürfen sich bedienen und 94 Angestellte der Kommunalen Servicebetriebe (KST) stehen zum Einsatz bereit. Das ist das Aufgebot, mit dem die Stadt Tübingen gegen Schnee und Glätte ins Rennen geht.

Wann arbeiten die Räumteams der KST?

Die Räumteams arbeiten in zwei Schichten von Montag bis Samstag zwischen 4 Uhr und 21 Uhr, am Sonntag von 5 bis 21 Uhr. Wenn es notwendig sein sollte, werden die wichtigsten Strecken sowie die Klinikzufahrten auch nachts freigehalten.

Nach welchem Muster wird geräumt?

Die Straßen werden nach Dringlichkeit sortiert und nacheinander abgearbeitet – wenn nötig und möglich, so die Verwaltung, auch mehrfach am Tag. Zunächst räumen die KST die Hauptdurchgangsstraßen und Klinikzufahrten. Danach kommen die Straßen mit Busverkehr und großem Gefälle an die Reihe. Als letztes sind die Wohnstraßen dran. Hier gibt es den Räumplan für Straßen.

Wie werden die Radwege geräumt?

Zwei Räumfahrzeuge kümmern sich ausschließlich um die Hauptrouten für Radfahrende. Mit neun Fahrzeugen räumen und streuen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Straßen. Gehwege, die zu keinem privaten Gelände gehören, werden je nach Breite und Zugänglichkeit mit sieben kleinen Streufahrzeugen oder von Hand geräumt. Bei der Handstreuung helfen zwei externe Firmen mit. Hier gibt es den Räumplan für Radwege.

Wie viel Material steht zur Verfügung?

Die KST haben 700 Tonnen Auftausalz eingelagert und erhalten bei Bedarf zusätzliche 500 Tonnen auf Abruf. Wenn der Winter nicht allzu streng wird, so geht die Verwaltung davon aus, dass das Salz ohne weitere Nachbestellung reicht. In Park- und Gartenanlagen und auf Fußwegverbindungen, die keine Gefahrenstellen darstellen, verwenden die KST gar kein Salz. Hier streuen sie Splitt und räumen bei Bedarf. Dadurch wird die Rutschgefahr bei Schnee und Eisglätte reduziert. Die KST haben 150 Tonnen Splitt eingelagert und können bei Bedarf auch kurzfristig weiteren Splitt beziehen. Die KST wissen, warum sie vorsorgen: Einmal, 2009/10, war der Winter so kalt, dass aus Rumänien Salz für den fünffachen Tonnenpreis besorgt werden musste.

Was müssen Geschäfts- und Privathaushalte beachten?

In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr, die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen die Anwohnerinnen und Anwohner räumen. Ein 1,5 Meter breiter Fahrbahn-Streifen ist für Fußgänger zu räumen, wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, sowie in verkehrsberuhigten Bereichen.

Im Bild-Vordergrund ist der Gehweg geschippt, das Negativbeispiel folgt dahinter. So viel Schnee hat’s zurzeit freilich nicht, die Aufnahme aus Tübingen ist älter. Archivbild: Ulrich Metz

Im Bild-Vordergrund ist der Gehweg geschippt, das Negativbeispiel folgt dahinter. So viel Schnee hat’s zurzeit freilich nicht, die Aufnahme aus Tübingen ist älter. Archivbild: Ulrich Metz

Bis wann muss geräumt sein?

Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bis 21 Uhr wiederholt zu räumen und zu streuen. Auftausalze oder andere umweltschädliche Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden wie bei sehr starker Glätte, die nicht anders beseitigt werden kann. Dies regelt die Streupflichtsatzung.

Wem schadet das für Privatpersonen nur in Ausnahmefällen erlaubte Streusalz?

Besonders für Hunde ist das Salz lästig, da es die Ballen angreift. Was hilft: Vaseline oder Bienenwachs auf die Pfoten auftragen. Splitt dagegen ist für Tiere das deutlich kleinere Problem. Weil Salz zudem in das Schmelzwasser gelangt, verdrängt es wichtige Nährstoffe im Boden und schädigt Bäume und Sträucher.

Aus welchen Gründen streuen die KST dennoch Salz?

Besonders auf Radwegen müssen die KST mit Salz arbeiten, da sonst die Wirkung ausbleibt und durch Splitt auch die Rutschgefahr vergrößert wird. Weil die Radler jedoch auch auf Gehwegen unterwegs sind, kann sich das Salz verteilen. In der Regel versuchen die KST sehr sparsam mit dem Salz umzugehen, üblich sind etwa 15 Gramm pro Quadratmeter.

Entbinden berufliche Pflichten von der Räum- und Streupflicht?

Nein. Auch wer tagsüber arbeitet, muss rechtlich sicherstellen, dass die Gehwege an seinem Grundstück von 7.30 bis 21 Uhr durchgehend frei sind. Passiert etwas, wird jeder Schadensfall individuell geprüft.

Wo gibt es Splitt?

Die Verwaltung hat über die Stadt verteilt 18 Lagerplätze eingerichtet (eine Übersichtskarte gibt es hier). Die meisten Splitthaufen liegen im Freien. Daher ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig vor einer längeren Frostperiode mit Streumaterial einzudecken. Aber hier gilt: Auch nicht mehr als nötig nehmen. Vor Wind und Wetter geschützt ist der Lagerplatz beim Bauhof im Schwärzlocher Täle, so dass dort bei jeder Witterung Streumaterial abgeholt werden kann. Dort wird auch nachgefüllt.

Was passiert mit dem Splitt, wenn der Winter vorbei ist?

Es ist eine der Frühjahrsaufgaben der KST, den Splitt wieder einzusammeln. Dazu sind übrigens auch Privatpersonen verpflichtet. Einfacher Tipp: Splitt einsammeln und im Jahr darauf wieder verwenden.

Welche Wege sind gesperrt?

Der Rittweg nach Bebenhausen wird bei Eisglätte und Schnee gesperrt. Dies ist derzeit der Fall bis mindestens Montag, 14. Dezember. Der Rittweg wird immer dann wieder geöffnet, wenn für ein bis zwei Wochen besseres Wetter vorhergesagt wird.

Mehr: www.tuebingen.de/winterdienst