Tübingen

Schlechter Verlierer

22.11.2019

Von Andreas Bergholz, Tübingen

Das Tübinger Amtsgericht kassierte das Bußgeldverfahren wegen Ruhestörung gegen den Tübinger Studenten. Anstatt das hinzunehmen, hält Herr Palmer die Entscheidung des Gerichts für fragwürdig und wettert auf Facebook: „Was ich in jener Nacht erlebt habe, war eine Respektlosigkeit und Missachtung des Amtes und der Person, die eine Gesellschaft nicht einfach achselzuckend hinnehmen sollte.“ Weiter spricht er von einer Verunglimpfung und Bedrohung des Studenten. Welch maßlose Übertreibung. Das alles, weil im Vorbeigehen die Bemerkung „Ach nee, der auch noch“ fallen gelassen wurde.

Allem Anschein nach glaubt Herr Palmer nach wie vor, Legislative und Exekutive in einer Person zu sein und zweifelt jetzt sogar die Judikative an, weil sie gegen ihn entschieden hat. Das nennt man wohl einen schlechten Verlierer. Man könnte meinen, ein gewählter Vertreter des Volkes wäre mittlerweile zu der Erkenntnis gekommen, im Unrecht zu sein. Aber Herr Palmer scheint sich für unfehlbar zu halten. Zum Glück entscheiden Gerichte in diesem Land, was Recht ist, und nicht Bürgermeister mit ihrem Dienstausweis.

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Erstellt:
22.11.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 22.11.2019, 01:00 Uhr

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