Jahresbilanz der Lebensmittelkontrolleure

Schimmel ist eher ein krasser Fall

Bei 43 Prozent der Kontrollen in Gaststätten und Bäckereien wurden 2016 Verstöße entdeckt. Einige wenige waren schwerwiegend.

16.03.2017

Von Renate Angstmann-Koch

Schimmelige Spaghetti, verdorbene Doradenfilets, nach Schwefel stinkendes Bier: Die Kontrolleure und Amtstierärzte des Tübinger Landratsamts stießen im vergangenen Jahr in Lebensmittelbetrieben zum Teil auf Zustände, die Gästen und Kunden den Appetit verderben und schlimmstenfalls auch ihre Gesundheit gefährden konnten. 43 Prozent der 3162 Kontrollen im Kreis förderten Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zutage. Doch die meisten waren eher harmlos: Es handelte sich um kleine Hygienemängel, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Eigenkontrolle etwa von Vorräten, die längst hätten weggeworfen werden müssen.

Verbrannte Bratpfannen

Meist waren die Fachleute des Landratsamts routinemäßig im Einsatz, gelegentlich aber auch auf Verbraucherbeschwerden hin. Bei zwei Prozent aller Kontrollen gab es aber Sanktionen wie Verwarnungsgeld oder Bußgeldverfahren, in einem Fall auch ein Strafverfahren. 64 Mal ordneten die amtlichen Kontrolleure Einschränkungen im Verkauf oder Betrieb an. Sie zogen auch 971 Proben hauptsächlich von Lebensmitteln. Etwa ein Fünftel von ihnen wurden beanstandet. In 17 Fällen waren Lebensmittel nicht zum Verzehr geeignet. Zwei Proben wurden sogar als gesundheitsschädlich eingestuft.

In einer Gaststätte stießen die Kontrolleure etwa auf stark verschmutzte Küchengeräte wie Bratpfannen, Fritteusen oder Backöfen. Hier wurde nicht nur eine Grundreinigung der Küche, sondern auch ein Bußgeld fällig. Gegen zwei Inhaber und ein Koch eines anderen Lokals wurde ebenfalls Bußgeldverfahren eingeleitet, weil es in der Küche hygienische Missstände gab und viele verdorbene Lebensmittel – so etwa verschimmelte Spaghetti und Himbeeren. Sie hätten längst weggeworfen werden müssen.

Sammlung von Mausefallen

Auch in einem anderen Restaurant fanden die Kontrolleure unsachgemäß gelagerte Lebensmittel. Geschnittenes Gemüse war direkt auf einem Bodenabfluss abgestellt, Fischrogen zu lang im Kühlhaus gelagert – nämlich eine Woche, obwohl auf der Verpackung höchstens ein Tag angegeben ist. Der Inhaber sagte, er habe sich diese Angaben noch nie angesehen. Eine Bäckereifiliale versuchte, Mäusebefall in eigener Regie zu beseitigen, und stellte eine ganze Bandbreite verschiedener Fallentypen auf.

Viele positive Beispiele

Die Kontrolleure hatten aber auch Grund, sich über gelungene Beispiele für besondere Sorgfalt bei der Lebensmittelverarbeitung zu freuen – so etwa über optimal eingerichtete Gemeinschaftsküchen. Auch imponierte ihnen bei der Abnahme ein Eismobil, zu dem ein örtliches Eiscafé einen ehemaligen Backwarenverkaufswagen umgebaut hatte. Und es gab Beispiele, dass Beratungen fruchteten – so etwa im Fall eines Gewölbekellers, dessen Decken und Wände so hygienisch verkleidet wurden, dass man ohne Bedenken Lebensmittel in ihm lagern kann.

In einer Bäckereifiliale wurden Brötchen und Brezeln früher aus Platzmangel auf dem Spültisch als Arbeitsfläche vorbereitet. Inzwischen gibt es eine Edelstahl-Abdeckung des gesamten Spülbereichs.

Knappes Drittel der Betriebe überwacht

Im Jahr 2016 gab es 3162 amtliche Kontrollen in Lebensmittelbetrieben. Ein knappes Drittel der Betriebe wurde erfasst. Bei 43 Prozent der Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Meist handelte es sich um kleine Hygienemängel, ungenügende Eigenkontrolle oder fehlerhafte Kennzeichnungen. Es wurden ein Verwarnungsgeld erhoben und 69 Bußgeldverfahren sowie ein Strafverfahren eingeleitet. Es wurden 971 amtliche Proben vorwiegend von Lebensmitteln gezogen, aber auch von Bedarfsgegenständen, Tabakwaren und Kosmetika. Nur etwas mehr als 21 Prozent aller Proben wurden beanstandet. 17 Lebensmittel waren zum Verzehr nicht geeignet und zwei Proben wurden als gesundheitsschädlich bewertet.