Rottenburg · Corona

Schilder erinnern an Maskenpflicht

Auch in Rottenburg muss in der Fußgängerzone ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, selbst wenn der Abstand reicht.

05.12.2020

Von ing

Seit dem 1. Dezember gilt in Baden-Württemberg gemäß Paragraf 3 Absatz 1 Nr. 6 der Corona-Verordnung eine allgemeine Maskenpflicht innerhalb von Fußgängerzonen, und zwar unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Um die Passanten daran zu erinnern, hat die Stadtverwaltung am gestrigen Freitagnachmittag neue und größere Schilder an den Eingängen zur Fußgängerzo...

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