Umbenennung

Scheefstraße entschieden

Das Verwaltungsgericht weist die Klage der Bewohner ab.

06.10.2016

Von ust

Im Rechtsstreit um die Umbenennung der Scheefstraße auf dem Tübinger Österberg hat das Sigmaringer Verwaltungsgericht nun sein Urteil gefällt und die Klage der Scheefstraßen-Bewohner gegen die Stadt Tübingen abgewiesen.

Adolf Scheef war von 1927 bis 1939, als er in den Ruhestand trat, Oberbürgermeister von Tübingen. Scheef war zwar parteilos, aber auf Antrag der NSDAP wurde ihm 1939 die Ehrenbürgerwürde der Stadt verliehen. 74 Jahre später wurde sie ihm auf Beschluss des Gemeinderates aberkannt. Ein Jahr später beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Scheefstraße in Fritz-Bauer-Straße umzubenennen.

Diesem Beschluss war eine Anhörung und Befragung der 268 Bewohner der Straße vorausgegangen. 89 hatten eine Umbenennung abgelehnt.

Bewohner der Straße gingen in mehreren Widerspruchsverfahren gegen den Beschluss vor. Sie hielten der Stadt beispielsweise vor, sie habe ihren Beschluss nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben. Der Beschluss sei außerdem fehlerhaft, weil das Wirken des ehemaligen Oberbürgermeisters nur einseitig gewertet worden sei. Der Gemeinderat habe zudem die Belange der Scheefstraßen-Bewohner nicht hinreichend berücksichtigt, weil eine deutliche Mehrheit dagegen gewesen sei.

Die Sigmaringer Richter sahen jedoch keinen Gründe, an der Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses zu zweifeln. Anlieger einer Straße hätten außerdem „keinen Anspruch auf einen bestimmten Straßennamen“. Hingegen stehe einer Gemeinde bei der Umbenennung einer Straße weitgehende Gestaltungsfreiheit zu.