Kulturgüter

Rückgabe von Raubkunst erleichtern

Künftig soll ein Schiedsgericht entscheiden. Betroffene können entsprechendes Verfahren einleiten.

15.03.2024

Von epd

Berlin. Über die Rückgabe von NS-Raubkunst soll künftig eine Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden. Darauf haben sich die Kulturminister der Länder mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und den kommunalen Spitzenverbänden verständigt, teilte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am Mittwoch in Berlin mit. Die Schiedsstelle soll an Stelle der bisherigen Beratenden ...

63% des Artikels sind noch verdeckt.