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Richtig reagieren bei einer Kündigung

Für die meisten von uns ist es ein Horrorszenario: der Erhalt der Kündigung. Noch immer ist die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes elementar, denn damit ist oft die Existenz bedroht.

28.03.2019

Bild: ©istock.com/Clerkenwell

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Diese Angst sollte aber nie so groß sein, dass sie uns blockiert und lähmt. Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein. Das eigene Versagen oder persönliche Unzulänglichkeiten sind eine Variante, an der wir nur selbst schrauben können und die persönlich sicher am schwersten trifft. Auch häufiges krankheitsbedingtes Fehlen ist kritisch, denn entgegen weit verbreiteten Ansichten ist es nicht so, dass Krankheit immer vor Kündigung schützt.

Oft sind es aber wirtschaftliche Gründe, Einsparungszwänge oder Umstrukturierungen seitens des Arbeitgebers, die uns in eine solche Situation bringen. Darauf haben wir nur wenig bis gar keinen Einfluss. Da ist es daher auch am gesündesten, diese Tatsache hinzunehmen und das Problem anzupacken, anstatt sich zu grämen oder spontan falsch zu reagieren.

Sie sollten im Fall der Fälle Ihre Rechte kennen und Ruhe bewahren

Häufig läuft es so ab, dass ein Mitarbeiter zum Chef oder ins Personalbüro gebeten wird und dort – überraschend oder nicht – die Kündigung ausgehändigt bekommt. Dann heißt es vor allem erst einmal Ruhe bewahren. Tränen sind nachvollziehbar, aber nicht hilfreich, denn kein Arbeitgeber wird deshalb noch einmal umschwenken. Und einem selbst wird es deutlich besser damit gehen, dass man Haltung bewahrt. Dasselbe gilt für Wutausbrüche, die definitiv eher kontraproduktiv für den weiteren Verlauf sind.

Bild: ©istock.com/Stadtratte

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Denn: Noch ist nicht alles in Stein gemeißelt. Es geht darum, die Abwicklung der Kündigung für beide Seiten so angenehm wie möglich zu regeln. Je höher die Position im Unternehmen, desto mehr ist möglicherweise noch abzustimmen. Projekte müssen übergeben oder abgewickelt werden, es muss geklärt sein, ob der Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist aktiv bleibt oder direkt freigestellt wird, persönliche und berufliche Dinge müssen vor Ort getrennt und übergeben werden, und zu guter Letzt muss die Frage einer Abfindung geklärt werden.

Vorbereitung kann hilfreich sein

Wer sich diesbezüglich rechtzeitig informiert, lernt schnell, dass der Arbeitgeber bei weitem nicht in jedem Fall zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet ist, ganz im Gegenteil. Wird diese also direkt angeboten, so ist das grundsätzlich schon mal eine faire Basis.

Wie Sie die Abfindung bei Kündigung berechnen, dafür gibt es unterschiedliche Modelle, grundsätzlich obliegt aber auch das im ersten Schritt dem Arbeitgeber. Nutzen Sie hier Angebote aus dem Netz, um eine erste Einschätzung vorzunehmen oder sich sogar juristisch vertreten zu lassen. Prinzipiell sollte zwar der Gang zum Gericht der letzte Weg sein, doch manchmal lässt es sich nicht vermeiden. Allerdings sollte der Arbeitnehmer dabei immer mögliche Kosten für einen Anwalt, das Gericht und einiges mehr einrechnen. Im schlechtesten Fall mindert das die vermeintlich hohe Abfindung enorm und es wäre klüger gewesen, das erste Angebot anzunehmen.

Bild: ©istock.com/Animaflora

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Unabdingbar ist aber, dass es sinnvoll ist, sich bereits im Vorwege generell darüber zu informieren, was einem zusteht und was nicht. Das gibt Ihnen im Job ein besseres Sicherheitsgefühl und lässt sie im Falle der Fälle viel eher die nötige Ruhe bewahren.

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Erstellt:
28.03.2019, 08:52 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 32sec
zuletzt aktualisiert: 28.03.2019, 08:52 Uhr

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