Tübingen

Revision: Tübinger Tierschützer ohne Erfolg

Ohne Erfolg verlief die Revisionsverhandlung eines Tübinger Tierschützers vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart.

26.09.2018

Von uja

Der Mann war wegen Hausfriedensbruch zu 25 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden. Zusammen mit zwei Aktivisten war er im Mai 2016 in einen Putenmastbetrieb bei Schwäbisch Hall eingedrungen, um dort vermutete Missstände zu filmen. Dabei war er vom Bauern erwischt worden. Die Revision gegen das damalige Urteil wurde jetzt vom OLG als „offensichtlich unbegründet“ zurückgewiesen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft begrüßte die „klare Entscheidung“ des Gerichts. Auf der Website „fleischwirtschaft.de“ erklärte sein Präsident Friedrich-Otto Ripke: „Wir freuen uns sehr.“ Das Urteil bestätige die Auffassung des Verbandes, dass Tierschutz eine Aufgabe sei, die von Tierhaltern, dem Gesetzgeber und Veterinärämtern wahrgenommen werde und „nicht von selbst ernannten Tierrechtlern“.

Der Tierschützer kündigte an, jetzt vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.