Abschreckender Preisaushang

Reutlinger Volksbank droht Kleinsparern mit Strafzinsen

Nach vermögenden Privatkunden drohen jetzt auch Kleinanlegern im Einzelfall Strafzinsen auf ihr Erspartes.

07.06.2017

Von dpa/lsw

Die Einträge «Zins» und «Bar» sind in einem Sparbuch zu sehen. Foto: Daniel Karmann/Archiv dpa/lsw

Die Einträge «Zins» und «Bar» sind in einem Sparbuch zu sehen. Foto: Daniel Karmann/Archiv dpa/lsw

Reutlingen. Bei der Volksbank Reutlingen werden laut Preisaushang Negativzinsen von 0,5 Prozent für Guthaben auf dem Girokonto sowie ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto fällig. Auf dem Festgeldkonto sind es 0,25 Prozent ab 25.000 Euro für ein halbes Jahr. Wer sein Geld für rund zwei Jahre anlegt, dem droht ein Entgelt von 0,1 Prozent. Eine Sprecherin des Instituts betonte am Mittwoch allerdings, momentan verlange die Bank keine Negativzinsen von ihren Privatkunden. Aktuell sehe man keinen Handlungsbedarf. «Wir sichern uns damit für mögliche Fälle für die Zukunft ab», sagte sie.

«Die Änderung im Preisaushang unsere Privatkonten und das Tagesgeldkonto betreffend, sind rein prophylaktischer Natur. Sie schaffen lediglich die formalen, rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Fall, dass ein Neukunde eine Million Euro bei uns anlegen will», hieß es in einer Erklärung des Instituts.

Verbraucherschützern zufolge müssen Preisaushänge allerdings klar und wahr sein. «Sie dürfen den Kunden nicht irreführen», sagte Kay Görner, Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Er vermutete, der Aushang könne der Abschreckung dienen.

Banken leiden unter dem Zinstief. Weil die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen im Euroraum faktisch abgeschafft hat, brechen ihnen die Erträge weg. Zudem müssen sie 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der Notenbank parken. Die Kosten dafür geben etliche Institute an Unternehmenskunden weiter. Immer mehr langen auch bei Privatkunden zu. Nach Recherchen des Preisvergleichsportals Verivox sind seit Dezember 2016 acht Geldinstitute hinzugekommen. In der Regel sind demnach allerdings höhere Guthaben ab 100.000 oder 500.000 Euro betroffen.