Uni Tübingen · Fall Birbaumer

Rektor Engler: „Die Kontrolle funktioniert“

Die Tübinger Universität will „sehr zeitnah“ auf den Bericht der Untersuchungskommission im Fall Birbaumer reagieren und „die nun gebotenen Schritte einleiten“.

06.06.2019

Von uja

Uni-Rektor Bernd Engler26.05.14 Bild: Metz

Uni-Rektor Bernd Engler 26.05.14 Bild: Metz

Das teilte die Hochschule am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Die universitäre Kommission hatte, wie das TAGBLATT am Donnerstag berichtete, dem renommierten Hirnforscher wissenschaftliches Fehlverhalten bis hin zur Datenfälschung vorgeworfen. Rektor Bernd Engler lobte die Kommissionsmitglieder für ihre „akribisch und mit hohem Aufwand“ geleistete Arbeit. Sie hätten „unter Beweis gestellt, dass die Kontrolle der Wissenschaft durch unabhängige Forscherinnen und Forscher an der Universität Tübingen funktioniert“.

Im Bericht wird unter anderem verlangt, dass Birbaumer und sein Mitarbeiter einen weltweit beachteten Aufsatz über ihre Forschungen mit vier ALS-Patienten zurückziehen. Zudem sollten Birbaumers Geldgeber sowie die Krankenkassen über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden. Die Krankenkasse eines Patienten war gerichtlich verpflichtet worden, sich an der Finanzierung von Experimenten zu beteiligen. Auch solle Birbaumers Status als Seniorprofessor überprüft werden, ebenso sämtliche Aufsätze, die er und sein Partner seit 2014 veröffentlicht hätten.

Rektor Engler versprach, „zügig“ ein Beratungsangebot für die betroffenen ALS-Kranken und ihre Angehörigen zu schaffen. Auch das hatte die Kommission gefordert. Den vollständig gelähmten Patienten war in Aussicht gestellt worden, dass die Wissenschaftler mit ihnen über eine Hirn-Computer-Schnittstelle in Kontakt treten könnten.

In der Pressemitteilung erinnerte Engler an die „fundamentale Bedeutung guter wissenschaftlicher Praxis“. Die Universität will es deshalb Wissenschaftlern erleichtern, Kritik an Kollegen zu üben. Man wolle „noch deutlicher kommunizieren, dass wir über ein klares Regelwerk und verlässliche Strukturen verfügen, auf die jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler zurückgreifen kann, sobald ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt.“ Hinweisgeber, die sich an Vertrauenspersonen wenden, hätten ein Anrecht darauf, vor Repressalien geschützt zu werden. Jedes Mitglied der Universität habe Verantwortung gegenüber der Wissenschaft und ihrer Glaubwürdigkeit zu übernehmen.

Den Wunsch Birbaumers, auf einer letzten Vorlesung die Kommunikation mit einem ALS-Kranken vorzuführen, will die Universität nicht erfüllen. „Eine öffentliche Darbietung mit schwer kranken Patienten verbietet sich aus Respekt vor den Betroffenen und aus Respekt vor der Forschung. Ein derart fragwürdiges Schauspiel auf großer Bühne wird an der Universität Tübingen nicht stattfinden“, erklärte Uni-Sprecher Guido Rijkhoek.