Islamzentrum · Uni Tübingen

Das Beten während der Vorlesung untersagt

Am Rande des Besuchs im Islamzentrum wurde bekannt, dass es dort vor kurzem zu einer ungewöhnlichen Intervention des Rektors kam.

06.07.2019

Von uja

Am Rande des Besuchs von Annette Widmann-Mauz (Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) im Islamzentrum wurde bekannt, dass es dort vor kurzem zu einer ungewöhnlichen Intervention des Rektors kam.

Einer der Professoren hatte angefangen, seine Lehrveranstaltung zu unterbrechen, um gemeinsam mit den Studierenden zu beten. Hintergrund ist eine Vorschrift des Koran, die alle Muslime zu täglich fünf Gebeten in Richtung Mekka verpflichtet. „Das“, bestätigte uns auf Anfrage Prof. Bernd Engler, „haben wir sehr schnell untersagt.“ Eine säkulare Hochschule könne nicht dulden, dass Gebete als „Unterrichtsaktivität“ eingeführt würden.

Nach Überzeugung des Rektors schreibt der Koran auch keineswegs vor, dass die täglichen fünf Gebete („Salat“ genannt) immer zu einem festen Zeitpunkt erfolgen müssen. Sie könnten auch „zusammengelegt werden, wenn andere Aufgaben rufen“. Dies habe Engler den Lehrenden des Zentrums bei einem persönlichen Besuch in aller Deutlichkeit vermittelt: „Die eigenartige Interpretation des Koran wurde danach sofort eingestellt.“

Grundsätzlich ist der Rektor aber, wie er beim Besuch der Ministerin betonte, sehr zufrieden mit der Entwicklung des Islamzentrums: „Es hat sich sehr viel besser entwickelt, als wir gedacht hatten.“ Allerdings müsse man bei einer so jungen Institution stets darauf achten, „dass es nicht zu Veränderungen kommt, die wir nicht tolerieren können“. Dass die Gefahr bei den Gebetspausen durchaus bestand, räumte Engler bereitwillig ein: „Hätten wir da nicht sofort interveniert, wäre das vielleicht zur Mode geworden.“ Was auch nicht geduldet wird laut Engler: Dass Studierende unter dem Vorwand, auf die Toilette zu müssen, heimlich ihre Gebete verrichten.