Stuttgart/Tübingen

Reiterhofbesitzer muss in Haft

Der Reiterhof-Besitzer aus einer Reutlinger Kreisgemeinde, der im Herbst 2016 eine 16-jährige Reitschülerin vergewaltigt hat, muss seine Haft antreten.

03.08.2020

Von uk

Der Reiterhof-Besitzer aus einer Reutlinger Kreisgemeinde, der im Herbst 2016 eine 16-jährige Reitschülerin vergewaltigt hat, muss seine Haft antreten. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am 13. Juli in letzter Instanz die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichtes Tübingen zurückgewiesen. Damit endet ein langes juristisches Nachspiel. Wie berichtet, war der 48-Jährige Anfang 2019 vom Reutlinger Schöffengericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er legte damals Berufung ein. Die Berufungskammer in Tübingen verhandelte neu, vernahm in sechs Tagen 19 Zeugen und verurteilte ihn schließlich zu dreieinhalb Jahren Haft – drei Monate weniger als das Reutlinger Schöffengericht verhängt hatte. Zudem muss er 7000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen. Gegen dieses Urteil hatte der Reiterhof-Besitzer Revision eingelegt, doch der Senat des OLG Stuttgart erkannte keine Verfahrensfehler im Tübinger Prozess.