Tourismus

Reisen mit Risiko – das sollten Sie wissen

Veranstalter beklagen enorme Umsatzrückgänge und setzen auf mehr Tests und Impfungen. Viele Reisewillige sind noch verunsichert. Was es bei Buchungen jetzt zu beachten gilt.

04.03.2021

Von JULIA KLING

Vor allem Griechenland und die Türkei sind derzeit gefragte Reiseziele. Foto: Clara Margais/dpa

Vor allem Griechenland und die Türkei sind derzeit gefragte Reiseziele. Foto: Clara Margais/dpa

Ulm. Die Reiselust der Deutschen wächst wieder. Vor allem Ziele in Griechenland und der Türkei sind Norbert Fiebig zufolge für den Sommerurlaub gefragt. Doch die Krise habe die Kunden verunsichert. Die Nachfrage sei weit entfernt vom Vorkrisenniveau, erklärte der Präsident des Reiseverbands DRV. „Die Buchungen für die Sommersaison ziehen an, aber auf einem Niveau von gerade einemal 20 Prozent des Vorjahreswertes.“ Deshalb stellt sich die Branche nach dem historischen Einbruch 2020 weiter auf harte Zeiten ein. Das laufende Touristikjahr schreiben Reisebüros und Veranstalter wirtschaftlich weitgehend ab. „Es wäre schon als Erfolg zu werten, wenn wir rund 50 Prozent des Umsatzvolumens von 2019 erreichen würden“, sagte Fiebig am Mittwoch.

Reisebüros und Veranstalter von Pauschalreisen setzen derzeit auf die Ausweitung von Tests und Impfungen. „Damit steigt auch die Zuversicht, bald wieder verreisen zu können“, berichtete Fiebig. Das sei für die Branche unerlässlich. Doch was müssen Reisewillige bei Buchungen derzeit beachten?

Pauschalreise oder individueller Trip? „Viele Menschen wollen oder müssen bereits jetzt ihren Sommerurlaub planen“, sagt Irina Krüger. Wichtig sei es zu wissen, auf was man sich einlässt. „Unsicherheiten aufgrund der Corona-Pandemie müssen einkalkuliert werden“, betont die Juristin der Verbraucherzentrale Berlin. Tendenziell seien diese bei Pauschalreisen geringer als bei individuell gebuchten Trips. „Wenn ich ein Ferienhaus in Frankreich privat miete, muss ich mich bei einem etwaigen Rücktritt von der Buchung mit dem jeweiligen Landesrecht auseinandersetzen.“ Bei Pauschalreisen hingegen greife das deutsche Pauschalreiserecht. „Damit steht mir im Fall einer Absage etwa ein Rückzahlungsrecht gesetzlich zu.“ Wer kurzfristig buche, könne zudem die Lage am Urlaubsort besser absehen und habe so mehr Sicherheit.

Wann kann eine Reise storniert werden? „Bei Pauschalreisen kann ich grundsätzlich immer stornieren“, erklärt Krüger. Je näher der Reisebeginn rückt, desto höher werden jedoch die Stornokosten. Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, kann dagegen kostenfrei storniert werden. Die Juristin betont, dass ansonsten außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Zielort herrschen müssen, um eine kostenfreie Stornierung auch kurz vor Reisebeginn zu rechtfertigen. „In solche einem Fall sollten möglichst viele Informationen wie Presseberichte oder Reisewarnungen anderer Länder für das Urlaubsgebiet gesammelt werden, um die Gefahr zu dokumentieren“, rät Krüger. Generell sei es seit Beginn der Pandemie noch wichtiger, Angebot und Reisebedingungen vor der Buchung sehr genau zu lesen. Sei dort etwa von einer eingeschränkten Pool-Nutzung die Rede, könne das später nicht als Mangel ausgelegt werden. „Bei einer Online-Buchung hat der Kunde zudem kein Widerrufsrecht“, gibt die Juristin zu bedenken. Auch sogenannte Flex-Tarife sollten genau geprüft werden.

Was passiert, wenn der Urlaubsort während der Reise zum Risikogebiet wird? „Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot“, stellt Krüger klar. Kunden sollten jedoch vor Reiseantritt klären, ob ihre Auslandskrankenversicherung auch im Pandemiefall greift. Ansonsten könnten bei einem Klinikaufenthalt etwa schnell Kosten von 10 000 Euro und mehr anfallen. Rückholaktionen der Bundesregierung wie während der ersten Corona-Welle werde es aber wohl nicht mehr geben. „Das war eine einmalige Aktion“, sagt Krüger. „Inzwischen kennen die Menschen das Risiko.“

Müssen Kunden bei einer Absage von Seiten des Reiseveranstalters Gutscheine akzeptieren? „Nein.“ Die deutsche Gutscheinlösung basiere auf Freiwilligkeit. „Jeder Kunde hat das Recht auf Rückzahlung der bislang getätigten Zahlungen binnen 14 Tage.“