Behörde prüft Ausländerakte des Angreifers

Regierungspräsidium Tübingen wartet das Strafverfahren zum Reutlinger Dönermesser-Fall ab

Gut drei Wochen nach dem tödlichen Angriff eines Mannes mit einem Dönermesser auf seine Freundin, prüft das Regierungspräsidium Tübingen die Ausländerakte des Mannes.

15.08.2016

Von dpa/lsw

Blumen und Kerzen in der Nähe des Tatorts in Reutlingen. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Blumen und Kerzen in der Nähe des Tatorts in Reutlingen. Foto: Silas Stein/Archiv dpa/lsw

Tübingen/Reutlingen. Der 21 Jahre alte anerkannte Asylbewerber hatte die 45 Jahre alte Freundin am 24. Juli in aller Öffentlichkeit mit dem Dönermesser umgebracht. Auf seiner Flucht verletzte er fünf Menschen. Die blutige Attacke war nach Erkenntnissen der Ermittler nicht geplant. Der polizeibekannte Täter und das Opfer arbeiteten in einem Imbiss. Die Beamten gehen Hinweisen nach, wonach der Mann psychische Probleme hatte.

Wie das Regierungspräsidium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, übersandte die Stadt Reutlingen, die für den anerkannten Asylbewerber als Kommune zuständig war, die Akte des Mannes. «Da der Mann einen Aufenthaltstitel hat, darf er nur ausgewiesen werden, wenn das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt und die Ausweisung für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist», sagte ein Behördensprecher.

Bei der Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen spiele die rechtskräftige Verurteilung eine maßgebliche Rolle. «Das Regierungspräsidium wird daher, soweit derzeit ersichtlich, vor dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens voraussichtlich keine relevanten Schritte einleiten.»

Das von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellte Sicherheitspaket wird nach Auskunft des Regierungspräsidiums erst relevant, wenn die gesetzlichen Regelungen beschlossen sind. «Dann wird sich auch klären, was es konkret bedeutet, dass straffällig gewordene Ausländer verstärkt in Haft genommen und abgeschoben werden sollen, und ob die Regelungen auch dann greifen, wenn der ausländische Täter eine Beziehungstat begangen hat.»

Wenn anerkannte Asylbewerber straffällig werden, können Regierungspräsidien ein Ausweisungsverfahren anstrengen. Dieses mündet in eine Ausweisungsverfügung. Automatisch wird dann der sogenannte Aufenthaltstitel kassiert und der Straftäter kann abgeschoben werden.

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Erstellt:
15.08.2016, 07:08 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 15.08.2016, 07:08 Uhr

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