Rechtswidrig
Das Verkehrsaufkommen in Bebenhausen ist Thema dieses Leserbriefs (zur Zuschrift von Klaus Wörner vom 4. April).
Der gesamte Verkehr von Waldhäuser-Ost zur K 1208 muss zwangsläufig durch die Anfang 2011 eingerichtete verkehrsberuhigte Zone in Bebenhausen fließen. Per Definition der Straßenverkehrsordnung darf eine verkehrsberuhigte Zone nur in Bereichen mit „sehr geringen Verkehr von untergeordneter Bedeutung“ eingerichtet werden. Nach Einschätzung der Stadt Tübingen wird der zusätzliche Verkehr durch den geplanten Technologiepark für Bebenhausen „vernachlässigbar gering“ sein.
Herr Wörner, lese ich in ihrem Leserbrief vom 4. April erneut, dass die verkehrsberuhigte Zone in Bebenhausen wegen zu hohen Verkehrsaufkommens rechtswidrig ist?