Tübingen

Rechtsstreit auf WHO: Können Konzerte das Eigentum stören?

Der Rechtsstreit zwischen Eigentümern und Stadtteiltreff WHO ist eskaliert: Auf der Freifläche des Einkaufszentrums sind Veranstaltungen untersagt.

06.08.2022

Von Christiane Hoyer

Die Eigentümer des Einkaufszentrums Waldhäuser Ost (WHO) haben durch ihre Verwalterin Renate Blessing und den Rechtswanwalt Marcus Nerlich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Tübingen erwirkt. Diese „untersagt“ dem Stadtteiltreff auf der Gemeinschaftsfläche im Obergeschoss des Einkaufszentrums öffentliche Veranstaltungen wegen „Störung des Gemeinschaftseigentums“ und legt dafür einen ...

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