Reutlingen

RP bestätigt: Dieselfahrverbote nicht notwendig

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die von der Öffentlichkeit eingebrachten Einwendungen geprüft und damit die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen fertiggestellt.

20.11.2020

Von itz

Wie schmutzig sind die Abgase, die aus dem Auspuff dieses Dieselautos kommen? Archivbild: Ulrich Metz

Wie schmutzig sind die Abgase, die aus dem Auspuff dieses Dieselautos kommen? Archivbild: Ulrich Metz

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, müsse den Luftreinhalteplan für Reutlingen fortschreiben. Das sei nun zum fünften Mal seit 2005 geschehen, teilt das RP am Freitagmorgen in einer Pressemitteilung mit. Die vierte Fortschreibung hatte noch auf Werten von 2017 basiert.

Ein kurzer Rückblick: Die Deutsche Umwelthilfe hatte zunächst gefordert, dass Dieselfahrverbote im Luftreinhalteplan enthalten sein müssten. Zu diesem Entschluss kam in erster Instanz auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Das Bundesverwaltungsgericht hatte daraufhin jedoch Dieselfahrverbote als „nicht zwingend“ angesehen.

„Die Belastungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid gingen in den letzten Jahren stetig zurück und der vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid konnte an vielen hoch belasteten Straßenabschnitten eingehalten werden“, erklärt nun das RP. „An wenigen Straßenabschnitten, so beispielsweise im Bereich der Verkehrsmessstation Reutlingen Lederstraße-Ost, wurde mit 46 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter der festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert über das Kalenderjahr 2019 jedoch noch überschritten.“

Drei Maßnahmen wurden um- und nun im fünften Plan fortgesetzt: die technische Kontrolle des LKW-Durchfahrtverbots in der Innenstadt, Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken sowie eine temporäre, verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung in der Lederstraße. Weiter heißt es: „Die Fachgutachter kommen zu dem Ergebnis, dass mit diesen Maßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid bereits in diesem Jahr flächendeckend in Reutlingen eingehalten wird. Aus diesem Grund sind weitere Verkehrsverbote nicht erforderlich.“

Neun Stellungnahmen seien zum fünften Entwurf des Plans eingegangen, die laut RP „eingehend geprüft und abgewogen“ worden seien. Weitere Informationen stellt das RP auf seiner Homepage bereit.

Fortschreibung liegt öffentlich aus

Ab 23. November liegt die fünfte Fortschreibung einschließlich des Gutachtens für zwei Wochen bis 7. Dezember während den Öffnungszeiten im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, Zimmer N 227 sowie bei der Stadtverwaltung Reutlingen, Marktplatz 22, im Eingangsbereich des Rathauses zur Einsicht aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebäude nur mit Schutzmaske sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden dürfen.