Fußball

Punktabzug wegen Zuschauerausschreitungen für Waldhof Mannheim

Erstmals hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes einen Verein wegen Zuschauerausschreitungen mit Punktabzug bestraft.

05.07.2018

Von dpa

Logo und Schriftzug sind vor der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an einer Mauer platziert. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Logo und Schriftzug sind vor der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an einer Mauer platziert. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Frankfurt/Main. Viertligist SV Waldhof Mannheim geht nach der Entscheidung vom Donnerstag mit einem Malus von drei Zählern in die neue Saison. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe von 40 000 Euro zahlen. Damit werden die gravierenden Vorfälle in den beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen geahndet, die zum Abbruch des Rückspiels am 27. Mai geführt hatten.

«Das war ein Chaos, eine Bankrotterklärung für den Fußball», sagte Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB- Sportgerichts, zu den Vorfällen, bei denen es Fanausschreitungen mit Verletzten gab und massiv Pyrotechnik abgebrannt wurde. Oberholz sah ein «starkes Mitverschulden des Vereins», bei dem keine Geldstrafe ausreiche. «Das ist ein Signal, noch mehr zu tun», begründete er den nach Worten aller Beteiligten den ersten Punktabzug wegen solcher Vorfälle in der Geschichte des DFB.

Ursprünglich war gegen den Viertligisten ein Strafantrag über neun Punkte Abzug und eine Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro ergangen. Mannheim hatte dem nicht zugestimmt und sich vor allem gegen den Punktabzug gewandt. Nach den Krawallen und dem Abbruch des Aufstiegs-Rückspiel wertete das DFB-Sportgericht die Partie mit 2:0 für den KFC Uerdingen, der damit in die 3. Liga aufstieg.

Wolfgang Ziehrer vom DFB-Kontrollausschuss erklärte, die Intensität und die Tatsache, dass es bei Mannheim-Spielen wiederholt zu ähnlichen Vorkommnissen gekommen sei, erforderten eine gravierende Reaktion. Weil sich der Verein jedoch bei der Aufarbeitung kooperativ, ernsthaft und zielorientiert gezeigt habe, schlug er eine Reduzierung des Strafantrags auf sechs Punkte Abzug und eine Geldstrafe von 40 000 Euro vor.

Der Anwalt der Mannheimer, Johannes Zindel, verwies darauf, dass ein Punktabzug einer «täterorientieren Sanktionierung» widerspreche. Die Täter würden damit nicht getroffen, weil genauso viele Spiele stattfänden und diese alle ansehen können. Er brachte ein Geisterspiel ohne Zuschauer ins Gespräch. Dem wollte das Gericht nicht folgen, blieb jedoch beim Punktabzug unter der Forderung des Kontrollausschusses.

Angesichts dieser Reduzierung sprach Mannheims Geschäftsführer Markus Kompp nach dem Urteil von «einem kleinen Teilerfolg». Er gehe davon aus, dass man schon zur Wahrung der Fristen Berufung einlegen werde, um das Urteil dann in Ruhe prüfen zu können. «Prinzipiell halte ich die Entscheidung aber für falsch, mit einem Punktabzug in den Spielbetrieb einzugreifen», sagte er. Damit habe der DFB womöglich eine Entwicklung losgetreten, deren Folgen sich nicht mehr kontrollieren ließen.

Logo und Schriftzug sind vor der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an einer Mauer platziert. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

Logo und Schriftzug sind vor der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an einer Mauer platziert. Foto: Arne Dedert/Archiv dpa

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Erstellt:
05.07.2018, 06:53 Uhr
Aktualisiert:
05.07.2018, 17:40 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 13sec
zuletzt aktualisiert: 05.07.2018, 17:40 Uhr

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