Dönermesser-Prozess

Psychiater vermutet verminderte Schuldfähigkeit

Im Tübinger Dönermesser-Prozess hat ein Psychiater den Richtern geraten, wegen der vielen Ungereimtheiten in dem Fall von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten auszugehen.

28.03.2017

Von dpa/lsw

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Tübingen. Möglicherweise habe sich der wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes Angeklagte bei der Tat in einem Ausnahmezustand befunden. Was diesen ausgelöst haben könnte, ist nicht bekannt. Der Psychiater beschrieb den 22-Jährigen als «undurchsichtigen, undurchschaubaren Mann».

Der Angeklagte soll am 24. Juli 2016 seine Freundin aus einem Reutlinger Imbiss gelockt und mit einem Dönermesser getötet haben. Der Angeklagte hat mehrfach behauptet, die Stimme seines Großvaters habe ihm den Mord befohlen. Eine Psychose, die zur Schuldunfähigkeit führen könnte, hat der Psychiater aber nicht festgestellt. Ein Urteil wird Anfang April erwartet.

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Erstellt:
28.03.2017, 07:56 Uhr
Aktualisiert:
28.03.2017, 12:25 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 28.03.2017, 12:25 Uhr

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