Tübingen · Schöffengericht

Prozess um vergrabenen Müll: Experte ahnte nichts

Im Prozess um den in Tübingen vergrabenen Abfall wird klar: Das Landratsamt hatte das Grundstück im Blick – sah jedoch den Unrat am Hang nicht.

03.02.2023

Von Mara Lucas

Sechs Mal begutachtete der Mann vom Landratsamt das Grundstück im Tübinger Norden. Er kam wegen einer Beschwerde über Müllverbrennung und oberflächlich herumliegende Abfälle. Er sah diese und sprach mit dem Besitzer. Als er erneut vorbeikam, war der Müll beseitigt. Den Grund, weshalb am Freitag vor dem Tübinger Schöffengericht weiterverhandelt wurde, ahnte der Experte der Behörde dabei noch nicht...

95% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
03.02.2023, 20:12 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 27sec
zuletzt aktualisiert: 03.02.2023, 20:12 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!